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Badeunfälle: Badeunfälle am Wochenende: Was tun, wen jemand in Not gerät?

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Badeunfälle am Wochenende: Was tun, wen jemand in Not gerät?

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    In Bad Reichenhall und in München sind am Wochenende zwei Menschen bei Badeunfällen gestorben.
    In Bad Reichenhall und in München sind am Wochenende zwei Menschen bei Badeunfällen gestorben. Foto: Philipp Schulze/dpa (Symbolbild)

    Bei einem Badeunfall am Thumsee in Bad Reichenhall kam am Samstag ein 67-Jähriger ums Leben. Wie die Polizei berichtet, bemerkte ein Badegast den Mann aus dem Berchtesgadener Land, der auf dem See trieb. Gemeinsam mit weiteren Ersthelfern zog er den 67-Jährigen aus dem Wasser und begann mit der Reanimation. Die wurde später vom Rettungsdienst fortgesetzt und schließlich erfolglos abgebrochen. Die Kriminalpolizei übernahm die Ermittlungen. Auf ein Fremdverschulden deutet derzeit aber nichts hin.

    Am Münchner Eisbach verunglückte an diesem Wochenende ebenfalls ein Mann - ein 35-jähriger Tourist. Er konnte nicht beziehungsweise nur mittelmäßig schwimmen, berichtete die Münchner Polizei am Sonntag. Der Mann ist innerhalb kürzester Zeit das zweite Opfer, das im Eisbach starb. Erst Ende Mai war ein 15-jähriges Mädchen in dem Fluss, der durch den Englischen Garten fließt, ertrunken - es konnte nicht schwimmen (hier mehr dazu).

    Die Gefahren beim Baden werden häufig unterschätzt. Nicht nur Nichtschwimmer oder nicht geübte Schwimmer können dabei in lebensbedrohliche Situationen geraten. Nach dem tödlichen Vorfall in München warnt die Polizei, dass gerade künstlich angelegte Seen plötzlich steil abfallen können und die Strömung von fließenden Gewässern meist nur schwer einzuschätzen ist.

    Vor allem Nichtschwimmer sollten sich ausschließlich im überschaubaren oder überwachten Uferbereich aufhalten und nicht allein ins Wasser gehen. Zudem weist die Polizei darauf hin, Badeverbote und Hinweise vor Ort ernstzunehmen und niemals in Gewässer zu springen, deren Tiefe nicht ersichtlich ist.

    Was tun bei Badeunfällen?

    Wer Zeuge eines Badeunfalls wird, sollte als erstes den Notruf 112 wählen und somit den Rettungsdienst alarmieren. Einen Ertrinkenden aus dem Wasser zu retten ist nur dann eine gute Idee, wenn man ausgebildeter Rettungsschwimmer ist. Sicherer ist es, dem Hilfesuchenden einen schwimmenden Gegenstand (zum Beispiel einen Rettungsring) zu reichen und ihn damit ans Land zu ziehen, rät die Wasserwacht Bayern.

    Wer aus dem Wasser und vor dem Ertrinken gerettet wurde, kühlt schnell aus. Umgehendes Wärmen mit trockenen Handtüchern und Decken, mit Kleidung oder der Rettungsdecke ist dabei sehr wichtig. Sollte der Gerettete bewusstlos sein und atmen, muss er in die stabile Seitenlage gebracht werden. Atmet der Verunglückte nicht mehr, muss sofort mit der Herz-Lungen-Wiederbelebung begonnen werden. Sie darf erst unterbrochen werden, wenn der Notarzt eintrifft oder der Betroffene wieder atmet. sm/dpa

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