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Bad Reichenhall: Urteil bestätigt: Augsburger Bauingenieur schuld an Einsturz

Bad Reichenhall

Urteil bestätigt: Augsburger Bauingenieur schuld an Einsturz

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    Bad Reichenhall: Der verheerende Einsturz der Eislaufhalle forderte 15 überwiegend junge Menschenleben.
    Bad Reichenhall: Der verheerende Einsturz der Eislaufhalle forderte 15 überwiegend junge Menschenleben. Foto: Armin Weigel dpa

    Knapp sieben Jahre nach dem Unglück ist die juristische Aufarbeitung des Eishallen-Einsturzes jetzt beendet. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwarf die Revision von Nebenklägern gegen den Freispruch eines angeklagten Bauingenieurs. Hinterbliebene der Opfer hatten auch den zweiten Freispruch des Mannes vom 27. Oktober 2011 nicht akzeptiert und erneut den BGH um Überprüfung gebeten. Die Staatsanwaltschaft nahm ihre Revision zurück.

    2006: Eishalle in Bad Reichenhall stürzt unter Schneemassen zusammen

    Am 2. Januar 2006 waren beim Einsturz der Halle 15 überwiegend junge Menschen ums Leben gekommen. Das Hallendach hatte den tonnenschweren Schneemassen nach tagelangen Niederschlägen nicht mehr standgehalten. Mehrere Verantwortliche waren wegen fahrlässiger Tötung angeklagt worden. Im ersten Prozess wurde 2008 der Konstrukteur des Daches, der Augsburger Walter G. zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

    Dieses Urteil bestätigten die BGH-Richter, den Freispruch des als Gutachter für die Stadt tätigen Bauingenieurs verwarfen sie jedoch. Sein Fall musste neu verhandelt werden. Doch wieder sprachen die

    Richter hält den Beamten Skrupellosigkeit und Ignoranz vor

    Der Statiker hatte dem Gebäude keine drei Jahre vor dem Einsturz einen guten Zustand bescheinigt. Die mit dem Fall befassten Strafkammern waren aber übereinstimmend der Meinung, der Bauingenieur habe nur einen eng begrenzten Prüfauftrag gehabt und könne daher für das Unglück nicht zur Rechenschaft gezogen werden.

    Bei dem Prozess standen – obwohl nicht auf der Anklagebank – auch Verantwortliche im Rathaus des Kurorts im Kreuzfeuer der Kritik. Mehrfach hieß es in dem Verfahren, die Stadt habe sich seinerzeit selbst einen Schwarzbau genehmigt. In seiner Urteilsbegründung sagte der Richter: „Es wurde eine Vielzahl von Alarmzeichen missachtet.“ Er hielt den Beamten „Schlamperei, Ignoranz und Skrupellosigkeit“ vor. (mit dpa)

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