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Bad Reichenhall: Neuer Prozess um Eishallen-Einsturz

Bad Reichenhall

Neuer Prozess um Eishallen-Einsturz

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    Die eingestürzte Eissporthalle in Bad Reichenhall.
    Die eingestürzte Eissporthalle in Bad Reichenhall. Foto: dpa

    Fast sechs Jahre nach dem  Einsturz der Eishalle von Bad Reichenhall mit 15 Toten hat am  Donnerstag ein neuer Prozess zu dem Unglück begonnen. Wegen fahrlässiger Tötung angeklagt ist ein Gutachter, der den Zustand der Halle drei Jahre vor dem

    Die unter einer dicken Schneedecke liegende Halle war am 2. Januar 2006 kurz vor Ende der Eislaufzeit eingestürzt. Dabei wurden vor allem Kinder und Jugendliche getötet und 34 Menschen verletzt. Im ersten Prozess kam ans Licht, dass Pfusch am Bau das Unglück ausgelöst hatte, die Halle war fehlerhaft konstruiert. Der für die Konstruktion verantwortliche Augsburger Bauingenieur erhielt ein Bewährungsstrafe von 18 Monaten

    Hinterbliebener kündigt Strafanzeige gegen Chefermittler an

    Statt des Angeklagten geriet aber zu Prozessbeginn der Chefankläger ins Visier - ein Hinterbliebener kündigte Strafanzeige an. In einem ersten Prozess vor dem Landgericht Traunstein war der Gutachter freigesprochen worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob  dieses Urteil aber wieder auf. Nun muss sich das Landgericht erneut mit der Frage beschäftigen, ob der Gutachter die Mängel an der fehlerhaften Dachkonstruktion hätte erkennen und auf eine Sperrung der Halle hätte hinwirken können.

    Zum Auftakt des zweiten Prozesses erhoben sowohl die Verteidiger des Gutachters als auch Robert Schromm, Witwer eines der Todesopfer, massive Vorwürfe gegen Oberstaatsanwalt Günther Hammerdinger und dessen Traunsteiner Behörde. Trotz im ersten Prozess bekannt gewordener Verfehlungen in der Behördenaufsicht hatte die Staatsanwaltschaft keinen ausreichenden Anlass für ein Ermittlungsverfahren gegen den früheren Oberbürgermeister von Bad  Reichenhall sowie zwei im Bauamt für die Eishalle Verantwortliche gesehen. Seit dem fünften Jahrestag des Unglücks Anfang Januar sind alle juristischen Verfolgungsmöglichkeiten verjährt.

    Der als Nebenkläger auftretende Schromm kündigte deshalb nach Verlesung der Anklage an, Strafanzeige wegen Strafvereitelung gegen den Oberstaatsanwalt zu stellen. "Fünf endlose Jahre für das Ringen um Gerechtigkeit sind verstrichen", sagte der Witwer, dessen Tochter das Unglück schwer verletzt überlebt hatte. Er habe bis zuletzt vergeblich versucht, im bayerischen Justizministerium zu erreichen, dass die Verjährung nicht eintritt.

    Wegen der Strafanzeige beantragte die Verteidigung, Hammerdinger als Staatsanwalt in dem Verfahren abzusetzen. Diesen Antrag wies das Gericht aber ab. Zugleich versicherte Hammerdinger,die  Ermittler hätten sehr wohl geprüft, ob sich die städtischen Beamten strafbar gemacht hätten. Darauf habe sich aber kein Hinweis ergeben. Auch nach der BGH-Entscheidung, das Ersturteil gegen den Gutachter aufzuheben, sei erneut die mögliche Einleitung von Ermittlungen geprüft worden. Die Entscheidung, darauf zu verzichten, sei sowohl von der Generalstaatsanwaltschaft in München als auch vom Justizministerium bestätigt worden.

    Zehn weitere Verhandlungstage

    Für den Prozess sind bis Ende Oktober zehn Verhandlungstage angesetzt. Geprüft werden muss, ob der Angeklagte Rüdiger S. mit  einem gründlicheren Gutachten die Mängel in der Dachkonstruktion hätte erkennen können und ob die Stadt dann entsprechend reagiert  hätte. Im ersten Prozess war das Gericht davon ausgegangen, dass die Stadtverwaltung auch nach einem Hinweis des Gutachters nichts unternommen hätte. Diese Annahme war laut BGH allerdings nicht zulässig. afp

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