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Bad Reichenhall: Eishallen-Prozess: Staatsanwaltschaft fordert zweijährige Bewährungsstrafe

Bad Reichenhall

Eishallen-Prozess: Staatsanwaltschaft fordert zweijährige Bewährungsstrafe

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    Beim Einsturz der Eissporthalle in Bad Reichenhall kamen am 2. Januar 2006 15 Menschen ums Leben.
    Beim Einsturz der Eissporthalle in Bad Reichenhall kamen am 2. Januar 2006 15 Menschen ums Leben. Foto: dpa/Archiv

    Er solle wegen fahrlässiger Tötung in 15 Fällen und fahrlässiger Körperverletzung in sechs Fällen schuldig gesprochen werden, verlangte Anklagevertreter Andreas Miller in seinem Plädoyer am Dienstag vor dem Landgericht Traunstein.

    Angeklagter Gutachter bescheinigte der Dachkonstruktion einen guten Zustand

    Am 2. Januar 2006 war das Hallendach eingestürzt. Zwölf Kinder und drei Frauen kamen ums Leben, sechs Menschen wurden schwer verletzt. Rüdiger S. hatte die Dachkonstruktion drei Jahre vor der Katastrophe im Auftrag der Stadt untersucht und ihr einen guten Zustand bescheinigt.

    Oberstaatsanwalt Günther Hammerdinger sagte, der Angeklagte habe Mängel wie Wasserflecken und offene Fugen entdeckt. Er habe es aber unterlassen, "eine baldige vertiefte Untersuchung des Daches durch ein Spezialistenteam" zu empfehlen. Dabei wäre herausgekommen, dass eine erhebliche Gefahr bestehe.

    Das Landgericht Traunstein hatte im November 2008 entschieden, dass der Bauingenieur zwar Sorgfaltspflichten verletzt hatte. Es sei aber nicht erwiesen, dass sein Fehlverhalten ursächlich für das Unglück war. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob den Freispruch wegen mehrerer Rechtsfehler auf.

    Im ersten Verfahren war gegen drei Angeklagte verhandelt worden; neben dem Gutachter wurde auch der Architekt freigesprochen. Der Hallenkonstrukteur wurde wegen fahrlässiger Tötung zu 18 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

    Das Urteil in dem neuen Verfahren wird am Donnerstag nach dem Plädoyer der Verteidigung erwartet. dapd/AZ

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