Wegen fahrlässiger Tötung angeklagt ist ein Gutachter, der den Zustand der Halle drei Jahre vor dem Einsturz als gut bewertet hatte. In einem ersten Prozess war der Gutachter freigesprochen worden, der Bundesgerichtshof hob dieses Urteil aber auf. Nun muss sich das Landgericht erneut mit der Frage beschäftigen, ob der Gutachter die Mängel an der fehlerhaften Dachkonstruktion hätte erkennen und auf eine Sperrung hätte hinwirken können.
Am 2. Januar 2006 waren bei der Katastrophe 15 Menschen ums Leben gekommen, darunter zwölf Kinder. Im November 2008 verurteilte das Landgericht Traunstein den Hallenkonstrukteur, einen Augsburger Ingenieur, wegen fahrlässiger Tötung zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung. Einen Gutachter und einen Architekten sprach die Große Strafkammer frei.
Während der Bundesgerichtshof den Freispruch für den Gutachter aufhob und den Fall zur Neuverhandlung zurückverwies, bestätigte er die Verurteilung des Planers und den Freispruch des Architekten.
Welche Schuld hatte die Stadtverwaltung?
In der Neuauflage vor der 6. Strafkammer wird die Rolle der Stadtverwaltung beim Unterhalt des mehr als 30 Jahre alten maroden Gebäudes noch stärker in den Mittelpunkt rücken. Die Bundesrichter hatten moniert, dass der von der Kommune mit einem Billiggutachten beauftragte Ingenieur das Hallendach nicht sorgfältig genug untersuchte. Er schaute sich lediglich einen von zehn riesigen Holzbalken genauer an, die anderen betrachtete er von unten mit einem Teleobjektiv. Sein Fazit: Die Halle ist in einem guten Zustand. Drei Jahre später stürzte sie ein.
In ihrer Revisionsbegründung wurden die Karlsruher Richter deutlich: „Wenn aber der Angeklagte seinen Auftrag pflichtgemäß erfüllt hätte, dann wäre das ein deutliches Alarmsignal für die Stadt gewesen, etwas zu unternehmen.“
Für dieses Vergehen muss sich der Ingenieur nun erneut verantworten. Im neuen Prozess dürfte aber auch deutlich zur Sprache kommen, ob die Verantwortlichen im Rathaus tatsächlich alles unternahmen, um die Katastrophe zu verhindern. Immerhin war bekannt, dass es regelmäßig vom Dach tropfte. Ein Urteil wird noch in diesem Jahr erwartet. AZ, afp