Startseite
Icon Pfeil nach unten
Bayern
Icon Pfeil nach unten

Bad Reichenhall: Einsturz der Eishalle Folge eines billigen Gutachtens?

Bad Reichenhall

Einsturz der Eishalle Folge eines billigen Gutachtens?

    • |
    Das Dach der Eissporthalle in Bad Reichenhall war am 2. Januar 2006 unter der Schneelast zusammengebrochen.
    Das Dach der Eissporthalle in Bad Reichenhall war am 2. Januar 2006 unter der Schneelast zusammengebrochen. Foto: dpa

    Im Rathaus von Bad Reichenhall waren die Beamten uneins über den Umfang der Begutachtung für die später eingestürzte Eislaufhalle. Dies geht aus der Vernehmung des vorerst letzten Zeugen im neuen Prozess um die Schuldfrage bei der Katastrophe vom 2. Januar 2006 hervor. Damals wurden 15 überwiegend junge Menschen von herabstürzenden Trümmern erschlagen.

    Der für die Instandhaltung der städtischen Gebäude zuständige Beamte sagte am Donnerstag vor dem Landgericht Traunstein aus, er habe eine gründliche Untersuchung der Eislauf- und Schwimmhalle gewollt. Seine Abteilungsleiterin im Bauamt habe sich jedoch für eine lediglich 3000 Euro teure Studie entschieden. Grundlage der Begutachtung war die geplante Generalsanierung des Gebäudes.

    30 Jahre altes Gebäude angeblich in einwandfreiem Zustand

    Im zweiten Prozess muss sich der Verfasser dieses Gutachtens erneut wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Er hatte darin dem über 30 Jahre alten Gebäude einen einwandfreien Zustand bescheinigt. Drei Jahre später stürzte die Halle ein. Der inzwischen 58-Jährige war 2008 freigesprochen worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) kassierte das Urteil jedoch und verwies den Fall zur erneuten Verhandlung an das Traunsteiner Gericht zurück. Die Bewährungsstrafe für den Dachkonstrukteur ließ der BGH unbeanstandet.

    Zu Beginn der Zeugenvernehmung wies der Vorsitzende Richter den inzwischen pensionierten Beamten ungewöhnlich scharf darauf hin, ausführlich alle Fragen zu beantworten. "Sie dürfen sich nicht in Erinnerungslücken flüchten, wenn diese nicht vorhanden sind", sagte er dem Angeklagten. Der erste Prozess habe Zweifel geweckt, ob die als Zeugen geladenen städtischen Mitarbeiter wirklich alles sagten, was sie über den baulichen Zustand der Eislaufhalle wussten.

    Angeklagte Beamter verhandlungsunfähig

    Der Hinweis des Vorsitzenden ist deshalb von Bedeutung, weil die Hinterbliebenen der Todesopfer als Nebenkläger und die Verteidiger des Gutachters der Staatsanwaltschaft vorwerfen, weitere Beamte der Stadt nicht angeklagt zu haben. Der einzige tatsächlich angeklagte Rathaus-Mitarbeiter ist seit Beginn des ersten Prozesses krank und daher verhandlungsunfähig.

    Wenn von den Prozessbeteiligten keine neuen Anträge auf die Vernehmung weiterer Zeugen mehr gestellt werden, ist die Beweisaufnahme nun zu Ende. Staatsanwälte, Nebenkläger und Verteidiger haben dann zwei Tage Zeit für ihre Plädoyers. Am 27. Oktober will die Große Strafkammer ihr Urteil verkünden. dpa/lby/AZ

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden