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Bad Grönenbach: Tierskandal im Allgäu: Polizei durchsucht dritten Bauernhof

Bad Grönenbach

Tierskandal im Allgäu: Polizei durchsucht dritten Bauernhof

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    Am Mittwoch ist ein dritter Groß-Bauernhof von einer Sonderkommission durchsucht worden.
    Am Mittwoch ist ein dritter Groß-Bauernhof von einer Sonderkommission durchsucht worden. Foto: Benjamin Liss

    In der Gemeinde Bad Grönenbach im Unterallgäu ist ein weiterer landwirtschaftlicher Betrieb durchsucht worden. Grund für den Einsatz der Sonderkommission ist der Verdacht auf Verstöße gegen den Tierschutz, wie ein Sprecher des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West unserer Redaktion mitteilte.

    Demnach waren am Mittwochvormittag 60 Beamte der Polizei in Begleitung von Tiermedizinern vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) im Einsatz. Sie durchsuchten drei Wohnungen sowie drei Stallungen in Bad Grönenbach und Dietmannsried. Wie die

    Angeordnet hatte die Durchsuchung das Amtsgericht Memmingen, nachdem vergangene Woche das LGL den Großbetrieb in Bad Grönenbach kontrolliert und dabei einige Mängel festgestellt hatte.

    Drei Großbetriebe im Unterallgäu wegen Tierquälerei unter Verdacht

    Es ist der dritte landwirtschaftliche Großbetrieb in Bad Grönenbach gegen den die Staatsanwaltschaft innerhalb kurzer Zeit Ermittlungen wegen Tierquälerei aufgenommen hat. In der kleinen Gemeinde im Unterallgäu waren im Juli zunächst schwere Vorwürfe der Tierquälerei gegen einen der größten Milchviehbetriebe Bayerns mit fast 3000 Rindern bekanntgeworden. Videoaufnahmen eines Tierschutzvereins zeigen, wie Kühe getreten und geschlagen oder mit einem Traktor durch einen Stall geschleift werden.

    Polizisten schleppen Kisten mit gesicherten Unterlagen aus einem Bauernhof in Bad Grönenbach.
    Polizisten schleppen Kisten mit gesicherten Unterlagen aus einem Bauernhof in Bad Grönenbach. Foto: Benjamin Liss

    In der vergangenen Woche nahm die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen einen zweiten Rinderhalter aus dem Unterallgäu wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz durch Unterlassung auf. Dem Betrieb wird vorgeworfen, dass kranke Tiere nicht die notwendige Hilfe erhalten hätten. (AZ)

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