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BGH-Urteil: Münchnerin (97) darf trotz Beleidigung vorerst in Mietwohnung bleiben

BGH-Urteil

Münchnerin (97) darf trotz Beleidigung vorerst in Mietwohnung bleiben

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    Die beklagte Frau wohnt seit mehr als 60 Jahren in einem Mietshaus in München-Schwabing.
    Die beklagte Frau wohnt seit mehr als 60 Jahren in einem Mietshaus in München-Schwabing. Foto: Nicolas Armer/Archiv (dpa)

    Falls sich der Gesundheitszustand der bettlägerigen Mieterin durch Kündigung und Auszug verschlechtere oder gar Lebensgefahr drohe, habe deren Wohl Vorrang vor dem Interesse der Vermieterin an einer Kündigung, entschied der BGH in einem am Mittwoch verkündeten Urteil. (Az. VIII ZR 73/16)

    Der Fall kam wegen seiner besonderen Konstellation bis vor den BGH: Die beklagte Frau wohnt seit mehr als 60 Jahren in einem Mietshaus in München-Schwabing. Neben ihrer Dreizimmerwohnung mietete sie eine im selben Stockwerk gelegene Einzimmerwohnung an, die sie ihrem Pfleger, einem Iraker, überließ. Der Mann pflegt die Frau seinen Worten zufolge seit 17 Jahren "wie eine eigene Großmutter" und wurde deshalb 2007 von Gericht zum Pfleger bestellt. Allerdings geriet der Mann mit der Vermieterin so sehr in Streit, dass er sie und die Hausverwaltung unter anderem als "Terroristen" und "Nazis" beschimpfte.

    Nach Auffassung des BGH rechtfertigen solch grobe Beleidigungen zwar grundsätzlich eine Kündigung. Das Gesetz verlange aber dabei die "Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls". Im konkreten Fall müsse deshalb abgewogen werden, ob das hohe Alter der Beklagten sowie ihre Bettlägerigkeit und Pflegebedürftigkeit gegen einen Auszug sprächen, weil dies den Gesundheitszustand der Frau verschlechtern könnte. Laut Urteil muss nun die Vorinstanz ein entsprechendes Gutachten einholen und den Fall dann erneut entscheiden. afp

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