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BGH-Beschluss: Warum Karlheinz Schreiber wohl nicht mehr ins Gefängnis muss

BGH-Beschluss

Warum Karlheinz Schreiber wohl nicht mehr ins Gefängnis muss

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    Der frühere Waffenlobbyist Karlheinz Schreiber muss höchst wahrscheinlich nicht mehr ins Gefängnis.
    Der frühere Waffenlobbyist Karlheinz Schreiber muss höchst wahrscheinlich nicht mehr ins Gefängnis. Foto: Marc Müller (dpa)

    Der Mann mit dem Schwarzgeld-Koffer beschäftigt die Augsburger Justiz seit mehr als 20 Jahren. Der frühere Waffenlobbyist Karlheinz Schreiber löste den Spendenskandal der CDU aus und wurde vor knapp zwei Jahren wegen Steuerhinterziehung verurteilt. Nun verwarf der Bundesgerichtshof seine Revision. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

    Warum ist der Fall Schreiber nach der jüngsten Entscheidung des Bundesgerichtshofs nicht abgeschlossen?

    Schreiber wurde 2013 wegen Steuerhinterziehung verurteilt. Angeklagt war er auch wegen Bestechung. Das Gericht sah diese Korruptionsvorwürfe aber als verjährt an. Wegen dieser Konstellation wollten sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft das Urteil überprüfen lassen und gingen in Revision. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Schreiber-Revision zuerst geprüft. Die Entscheidung lautet: Das Urteil von sechseinhalb Jahren Gefängnis geht in Ordnung. Die Revision ist unbegründet. Damit steht nun rechtskräftig fest, dass Schreiber von 1988 bis 1993 Provisionseinnahmen für Rüstungsgeschäfte verschwiegen und dadurch 9,7 Millionen Euro (rund 19 Mio. Mark) Steuern hinterzogen hat. Die Frage, ob die Bestechungsvorwürfe der

    Welche Möglichkeiten hat die Staatsanwaltschaft jetzt noch?

    Im Grunde gibt es zwei Varianten: Die Staatsanwaltschaft kann sich damit zufrieden geben, dass die Verurteilung wegen Steuerhinterziehung rechtskräftig ist und könnte ihre Revision kurzfristig zurückziehen. Die Ankläger könnten die Sache aber auch durchziehen und die spannende rechtliche Frage vom obersten Gericht klären lassen. Das beinhaltet aber die Gefahr, dass der BGH zur Klärung der Frage ein zweites Mal zur Verhandlung ans Augsburger Landgericht verweist.

    Das Klima im Schreiber-Prozess war vergiftet. Haben sich die obersten Richter dazu auch geäußert?

    Ja. Ein Thema war vor allem ein Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin Frauke Linschmann. Sie hatte Schreiber gezwungen, sein Erbrochenes zu Hause aufzubewahren, damit ein Arzt es untersuchen kann. Hintergrund war, dass der herzkranke Karlheinz Schreiber immer mal wieder krank war und die Richterin klären wollte, wie es um seine Verhandlungsfähigkeit steht. Die Verteidiger waren empört und hatten erfolgreich Beschwerde beim Oberlandesgericht München eingelegt. Doch der BGH entschied nun, das Vorgehen sei „sachgerecht“ gewesen, und es habe kein Anlass bestanden, die Richterin als befangen einzustufen.

    Muss Schreiber noch einmal ins Gefängnis?

    Von Kiep bis Strauß: Urteile in der Schreiber-Affäre

    Walther Leisler Kiep hatte als CDU-Schatzmeister von Karlheinz Schreiber eine Million Mark als Parteispende entgegengenommen. Er wurde zu einer Geldstrafe verurteilt.

    Die Thyssen-Manager Jürgen Maßmann und Winfried Haastert hatten von Schreiber Schmiergeld kassiert und erhielten Bewährungsstrafen von 24 und 20 Monaten.

    Ludwig-Holger Pfahls: Der Ex-Rüstungsstaatssekretär hat sich von Schreiber mit 3,8 Millionen Mark schmieren lassen. Er wurde zu 27 Monaten Haft verurteilt.

    Max Strauß: Der Politikersohn erhielt 2004 wegen Steuerhinterziehung eine Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten. Nach der Revision wurde Strauß freigesprochen.

    Dieter Holzer wurde 2008 wegen Fluchthilfe für Pfahls zu neun Monaten Bewährungsstrafe verurteilt.

    Karlheinz Schreiber wurde 2010 wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe zu acht Jahren Gefängnis verurteilt.

    Ein weiteres Mal wurde Ludwig-Holger Pfahls im November 2011 verurteilt. Wegen Bankrotts und Steuerhinterziehung muss der frühere Spitzenpolitiker für viereinhalb Jahre ins Gefängnis.

    Dieter Holzer wurde im November 2011 verurteilt, weil er Pfahls nach Ansicht des Landgerichts Augsburg bei der Steuerhinterziehung half. Aufgrund seiner zwei offenen Bewährungen lautete das Urteil auf dreieinhalb Jahre Haft.

    Karlheinz Schreiber wird 2013 im Revisionsverfahren wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe zu sechseinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.

    Nein, das ist höchst unwahrscheinlich. Seine angegriffene Gesundheit dürfte das verhindern. Der 81-Jährige hatte vor dem zweiten Prozess im Gefängnis einen Herzinfarkt erlitten. Er wurde daraufhin freigelassen und unter Hausarrest gestellt. Nach der zweiten Verurteilung wurde auch der Hausarrest aufgehoben. Seither kann Schreiber sich wieder frei bewegen und in einem Haus in seinem Heimatort Kaufering bei Landsberg leben. Von dort aus könnte er mit seinen Anwälten auch einen Gang ans Bundesverfassungsgericht planen.

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