Augsburg (dpa/lby) - Im juristischen Nachspiel zum ersten König-Ludwig-Musical "Sehnsucht nach dem Paradies" haben zwei frühere Vorstände Strafbefehle in Höhe von 4500 Euro und 3000 Euro wegen verspäteter Insolvenzanmeldung akzeptiert.
Ein dritter angeklagter Ex-Vorstand erklärte sich am Mittwoch vor dem Amtsgericht Augsburg damit nicht einverstanden. Gegen ihn soll nun im September wegen "fahrlässiger Pflichtverletzung bei Zahlungsunfähigkeit" verhandelt werden. Den drei Managern wird vorgeworfen, trotz
Die Staatsanwaltschaft hatte in der Anklage den drei Angeklagten vorgehalten, sie hätten bereits Ende 2001 die Zahlungsunfähigkeit des Musicals erkennen und ohne zu Zögern Insolvenz anmelden müssen. Die Anfang 2002 erfolgten Stundungen von Zahlungen durch Banken, den Freistaat und die Autoren des Musicals zur Rettung der Show hätten die Zahlungsunfähigkeit nicht abwenden können. Dies habe ein Gutachten bestätigt.
Die Richterin wies die Angeklagten darauf hin, dass die Strafanträge über 4500 und 3000 Euro "milde bemessen" seien. Ein Ex-Vorstand hatte schon vor dem Verfahren seine Geldstrafe in Höhe von 4500 Euro angenommen. Ein weiterer Vorstand akzeptierte dann am Mittwoch seine
Das erste Ludwig-Festival hatte im Oktober 2003 nach einer Laufzeit von drei Jahren Insolvenz angemeldet. Damals hatte sich ein Schuldenberg von rund 24 Millionen Euro angehäuft, etwa 330 Mitarbeiter waren gekündigt worden. Nach langwierigen Verhandlungen waren dann Allgäuer Unternehmer als neue Gesellschafter eingesprungen und hatten das Folge-Musical "Ludwig2" finanziert. Diese Show war nach knapp zweijähriger Laufzeit im März 2007 ebenfalls pleite.