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Augsburg: Woche der Wahrheit im Ursula-Prozess

Augsburg

Woche der Wahrheit im Ursula-Prozess

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    Ursula-Herrmann-Prozess
    Ursula-Herrmann-Prozess

    Augsburg Jetzt wird es richtig spannend im Prozess um die Entführung der kleinen Ursula Herrmann. Nach fast zehn Monaten Verhandlungsdauer und mehreren längeren

    Vor 28 Jahren war die zehnjährige Ursula bei Eching am Ammersee entführt und in eine im Wald vergrabene Kiste gesperrt worden, in der sie wenige Stunden danach erstickt war. Trotzdem gingen bei den Eltern von Ursula Tage danach Erpresserbriefe ein und die ominösen Erpresseranrufe. Insgesamt waren es neun "Schweige-Anrufe". Jedes Mal, wenn in der Wohnung von Ursulas Eltern das Telefon abgenommen worden war, ertönte die damalige Verkehrsmelodie des Hörfunksenders Bayern 3, danach 30 Sekunden Stille - dann wurde aufgelegt.

    Diese Schweige-Anrufe mit dem B-3-Erkennungssignal sollen mit dem Tonband gemacht worden sein. Experten vom Bayerischen Landeskriminalamt haben das Gerät akribisch untersucht und wollen die Spuren gefunden haben, die zu den Mitschnitten der Anrufe passen. Das Gericht unter Vorsitz von Wolfgang Rothermel hat drei Verhandlungstage anberaumt, um der Sachverständigen die nötige Zeit zu geben, die technischen Untersuchungen bis in die letzte Einzelheit darzulegen. Dabei wird es um Frequenztabellen und zuzuordnende Zeitintervalle gehen, akustische und technische Auffälligkeiten, die sich möglicherweise ergänzen. Es wird höchst kompliziert werden.

    Sachverständige berichtet

    Für das Gericht ist entscheidend, ob durch das Sachverständigengutachten entweder auszuschließen ist, dass das betreffende Tonband infrage kommt, ob es wahrscheinlich ist, dass von diesem Gerät die Signale bei den Anrufen gemacht wurden, oder ob mit Sicherheit gesagt werden kann: Die erpresserischen Schweige-Anrufe und dieses Tonband gehören eindeutig zusammen. Für die Staatsanwaltschaft steht viel auf dem Spiel. Für sie ist das Tonband das Hauptindiz. Sollten Zweifel am Zusammenhang von Tonband und den Schweige-Anrufen auftauchen, würde die Anklage schwer erschüttert.

    Die Verteidigung des Angeklagten, der mit seiner Ehefrau wegen erpresserischen Menschenraubes mit Todesfolge vor Gericht steht, wird alles versuchen, um Zuordnungen zu dem Tonbandgerät infrage zu stellen. Dabei können sich Walter Rubach und Wilhelm Seitz sogar auf Einlassungen von Ursulas Bruder als Nebenkläger beziehen, der sich als Musikexperte mit den akustischen Besonderheiten der Erpresseranrufe befasst hat und zu dem Ergebnis kommt, die vom Landeskriminalamt geschilderte Sachlage erscheine "freundlich ausgedrückt, als merkwürdig".

    Der Angeklagte selbst beharrt auf seiner Behauptung, er habe das Spulentonband erst 2007 auf einem Flohmarkt erstanden. Intensive Nachforschungen der Polizei hatten aber für diese Darstellung keine Beweise liefern können.

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