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Augsburg: Ursula Herrmann-Prozess: Lebenslang für Werner M.

Augsburg

Ursula Herrmann-Prozess: Lebenslang für Werner M.

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    Ursula Herrmann Prozess: Werner M.
    Ursula Herrmann Prozess: Werner M. Foto: Ulrich Wagner

    Urteil im Fall Ursula Herrmann: Werner M. muss wegen der Entführung und dem Tod der Echinger Schülerin vor 28 Jahren lebenslang ins Gefängnis. Seine Frau wurde freigesprochen. M. nahm das

    Über 50 Prozesstage, mehr als 150 Zeugen, ein Jahr Verhandlungsdauer: Als Richter Wolfgang Rothermel am Donnerstagvormittag im Augsburger Schwurgerichtssaal sein Urteil verlas, endete einer der spektakulärsten Indizienprozesse in der bayerischen Justizgeschichte.

    Ursula Herrmann, die damals zehnjährige Gymnasiastin, war an ihrem ersten Schultag 1981 zwischen Eching und Schondorf am Ammersee von ihrem Rad gerissen, in eine Kiste gepfercht, und die Kiste im Wald vergraben worden. Dort erstickte Ursula Herrmann, weil die installierte Belüftung nicht funktionierte.

    Die Suche nach dem Täter beschäftigte die Fahnder in

    Oberbayern

    und

    Schwaben

    mehrere Jahrzehnte lang. Immer wieder gingen sie Spuren nach, mehrfach wurde im

    Fernsehen

    um Hinweise gebeten, etliche Male der "Fall

    Herrmann

    " neu aufgerollt. Auch der jetzt verurteilte

    Werner M.

    stand schon seit vielen Jahren im Visier der Justiz. Nachweisen konnte man ihm lange nichts. Bis ihm ein

    Tonbandgerät

    zum Verhängnis wurde. Das Gerät war für die Erpresser-Anrufe bei

    Ursulas

    Eltern verwendet - und vor gut drei Jahren bei M. entdeckt worden.

    Der Angeklagte selbst hatte immer seine Unschuld beteuert. Für die Staatsanwaltschaft war nach intensiven Ermittlungen trotzdem klar, dass der Angeklagte für die Entführung der Schülerin im Sommer 1981 verantwortlich war.

    Genauso sah es jetzt das Landgericht Augsburg. Nach gut einjähriger Beweisaufnahme kamen die Richter zum Schluss, dass der heute 59-Jährige hinter der Entführung von Ursula Herrmann steckte. Motiv der Tat, so Richter Rothermel, waren M.s hohe Schulden von damals 142.000 Mark. Mit der Entführung des Kindes und der Erpressung von Ursulas Eltern habe er seine Situation verbessern wollen.

    So sei Ursula Herrmann kein Zufallsopfer gewesen. Zu gut und dezidiert sei die Tat geplant, die Kiste gebaut und die Kleidung für sie ausgewählt gewesen, so das Gericht. Werner M. habe die Schülerin offensichtlich ausgespäht, ehe er sie entführte, betäubte, und in die Kiste sperrte.

    Mit seinem Urteil folgte das Landgericht der Staatsanwaltschaft. Anklagevertreterin Brigitta Baur hatte für den Angeklagten lebenslange Haft gefordert. Der Angeklagte war nach ihrer Auffassung aus Geldgier mit besonderer "Kaltblütigkeit und Erbarmungslosigkeit" vorgegangen. Die mitangeklagte Ehefrau des Beschuldigten sollte aus Mangel an Beweisen vom Vorwurf der Beihilfe freigesprochen werden - was am Donnerstag auch geschah.

    Der Verurteilte nahm den Schuldspruch scheinbar ungerührt entgegen. Während der Urteilsverlesung schrieb er durchgehend mit.

    Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Sie prüft jetzt, ob sie in Revision geht. Auch Nebenklagevertreterin Marion Zech hatte sich mit Strafforderungen zurückgehalten. Denn Ursulas Eltern waren bis zuletzt nicht von der Schuld des Angeklagten überzeugt. Ursulas Bruder verfolgte die Urteilsverkündung im Gerichtssaal mit. von Sascha Borowski und Christian Paul

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