Das Verfahren gegen den sogenannten Münchner Parkhausmörder wird nicht neu aufgenommen. Das Oberlandesgericht in München bestätigte eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Augsburg, wie dieses am Freitag in Augsburg mitteilte. Jetzt bleibt dem Verurteilten nur noch der Weg der Verfassungsbeschwerde.
Das Landgericht München hatte 2008 den damals 33-Jährigen wegen Mordes an seiner reichen Tante zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Schwurgericht hatte nach 93 Verhandlungstagen keine Zweifel, dass er im Mai 2006 die Millionärin in deren Wohnung über der Garage erschlagen hatte, um sich das Erbe zu sichern.
Eine Säule des Schuldspruchs war die angenommene Angst vor der Enterbung durch die Tante. Der Neffe habe ihr den Abbruch des von ihr bezahlten Jura-Studiums verschwiegen. Als sie dahinter gekommen sei, habe sie mit ihm gebrochen.
Parkhaus-Mord: Verurteilter beteuert seine Unschuld
Der Verurteilte hatte stets seine Unschuld beteuert. Seine Revision zum Bundesgerichtshof blieb erfolglos. Daraufhin ließ er durch seinen Verteidiger einen umfangreichen Wiederaufnahmeantrag einreichen, den das Landgericht Augsburg im vergangenen Dezember abgelehnte.
Das Oberlandesgericht stelle nun in einer 39 Seiten starken Begründung dar, dass das Augsburger Landgericht den Wiederaufnahmeantrag völlig zu Recht als unzulässig verworfen habe, teilte der Augsburger Sprecher mit. dpa, lby