Im Missbrauchsprozess gegen einen Zen-Priester vor dem Augsburger Landgericht hat die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von neun Jahren beantragt. Genpo D., 62, habe "das Vertrauen der Kinder wie auch der Eltern für sich missbraucht", sagte Staatsanwältin Birgit Milzarek. Für einige Opfer sei er wie ein Vaterersatz gewesen. Die Geschädigten, seien teils "psychisch abhängig" vom Angeklagten gewesen. Andere Eltern hätten ihre Kinder dem Zen-Priester anvertraut, in der Hoffnung, dass sie dort "in guten Händen seien".
Zen-Priester hat gestanden
Die Anklageschrift listet sieben Jungen im Alter von vier bis 13 Jahren als Opfer auf; es geht um 22 Missbrauchstaten. Dazu kommen mehr als tausend Kinderporno-Dateien, die der Angeklagte gespeichert hatte. Der Zen-Priester, der seit über 20 Jahren einen buddhistischen Tempel in Dinkelscherben (Kreis Augsburg) leitete, hat die Taten gestanden (Lesen Sie dazu: Ein gebrochener Mann: Zen-Priester missbrauchte sieben Kinder). Genpo D. ist im Juli vorigen Jahres festgenommen worden. Die Kripo begann im Sommer 2016 gegen ihn zu ermitteln, nachdem eine Mutter ihn angezeigt hatte.
Die Frau befürchtete, der Zen-Priester könnte sich mehrfach an ihren Kindern vergriffen haben. Genpo D. hatte die Mutter und ihre Kinder im Rahmen einer Trauerbegleitung betreut, weil deren Mann und Vater gestorben war. Er begann eine Affäre mit der Frau und verging sich an zwei Söhnen, die zur Tatzeit im Grundschulalter waren. In weiteren Fällen hat er unter anderem einen 13-jährigen Flüchtlingsjungen missbraucht, um den er sich ehrenamtlich kümmerte. Der Vater des Jungen wurde in der Heimat der Familie ermordet. Der alleinerziehenden Mutter mit ihren Kindern drohte dennoch die Abschiebung aus Deutschland.
Der erste Missbrauchsfall liegt länger zurück. Im Jahr 2001 vergriff sich Genpo D. an einem 13-Jährigen, der im Tempel auf Wunsch seiner Eltern seine Drogenprobleme überwinden sollte. Dabei wurde der Penis des Kindes verletzt. In der Anklage steht, die Narbe sei noch immer zu sehen. Das jüngste Opfer, ein vierjähriger Junge, war der Sohn von Genpo D.s Nichte. Gewalt hatte der Angeklagte nie ausgeübt. Aber er nutzte seine angesehene Stellung als Zen-Priester dafür aus.
Psychiater: Angeklagter nicht alleine auf Kinder fixiert
Der Psychiater Oliver Kistner hat den Angeklagten untersucht. Er geht davon aus, dass Genpo D. pädophile Neigungen hat. Allerdings habe der Zen-Priester auch diverse andere sexuelle Kontakte zu erwachsenen Männern und Frauen unterhalten. Er sei nicht alleine auf Kinder fixiert gewesen. Trotz der Pädophilie hätte Genpo D. sich kontrollieren können, ist der Gutachter überzeugt. Auch Menschen mit einer normalen sexuellen Orientierung dürften ihrer Lust nicht freien Lauf lassen. Oliver Kistner: "Auch wenn ich eine Frau mit einem schönen Busen sehe, darf ich nicht einfach hin fassen." Rechtsanwältin Marion Zech, die mehrere Opfer vor Gericht vertritt, sagte: "Wir haben hier ganz besonders verletzbare Opfer, die er auf perfide Weise ausgenutzt hat." Der Angeklagte habe aber viel zur Schadensbegrenzung beigetragen, weil er ein Geständnis abgelegt habe und bereit war zu einem Täter-Opfer-Ausgleich. Das müsse man ihm hoch anrechnen. Der Angeklagte erklärte sich bereit, den Opfern jeweils ein Schmerzensgeld zwischen 4000 und 10.000 Euro bezahlt - insgesamt rund 35.000 Euro. Genpo D.s Verteidiger Hermann Christoph Kühn hält eine Strafe von nicht mehr als sechs Jahren Haft für angemessen. Er sagt, D. habe einen schweren Lebensweg hinter sich, er sei unter anderem von seinem Vater schwer misshandelt worden. Es sei keine Entschuldigung, aber eine Erklärung. Genpo D. habe als Zen-Priester und SPD-Gemeinderat ein respektiertes Leben gefühlt. "Er hat aber innerlich eine Zerrissenheit gespürt, was das Ausleben seiner sexuellen Bedürfnisse angeht", sagte Anwalt Kühn. Genpo D. habe in dem Verfahren durch sein Geständnis Reue und Verantwortung gezeigt.
Urteil soll am Dienstag fallen
Das Urteil gegen den Mann, der sogar Vizepräsident des buddhistischen Weltverbands WFB und Ehrenrat der deutschen buddhistischen Union war, will die Jugendkammer des Landgerichts am Dienstag kommende Woche verkünden.