Es geht um 41 Kilometer Autobahn zwischen Augsburg und Günzburg. Es geht um gemachte Zusagen, unangenehme Überraschungen und schlechtes Wetter. Vor allem aber geht es um rund 35 Millionen Euro. So viel Geld fordert ein privater Autobahnbetreiber von der Bundesrepublik Deutschland, weil er sich beim Bau der sechsspurigen A8 quer durch Schwaben über den Tisch gezogen fühlt.
Zum Hintergrund: 2011 hat der Bund die Pansuevia GmbH – seit Oktober eine hundertprozentige Tochter des österreichischen Bauriesen Strabag – damit beauftragt, die Autobahn zwischen Augsburg und Ulm sechsspurig auszubauen und 30 Jahre lang zu betreiben. Dafür zahlte die Bundesrepublik 75 Millionen Euro als Anschubfinanzierung, zudem wird Pansuevia an den Einnahmen durch die Lastwagenmaut auf der Strecke mitbeteiligt. Dem Unternehmen ist das jedoch zu wenig.
Was hinter der Klage von Pansuevia steckt
Im April 2017 schickte das Unternehmen daher eine saftige Rechnung nach Berlin. Die Begründung: Im Laufe des sechsspurigen Ausbaus des Abschnitts zwischen Augsburg und Günzburg seien Mehrkosten entstanden, für die der Bund verantwortlich sei. Er habe Fehler in den Vorplanungen und der Ausschreibung gemacht sowie den schlechten Zustand der alten Autobahn verschwiegen.
Zudem hätten starke Regenfälle im Frühsommer 2013 die Bauarbeiten erschwert. Weil sich der Bund jedoch weigerte, den Terminplan ans Wetter anzupassen, seien die Kosten in die Höhe geschnellt. Pansuevia kommt so auf insgesamt 34,4 Millionen Euro, die der Bund zu zahlen habe. Dieser weist die Forderungen zurück. Mit dem geschlossenen Vertrag über die sogenannte öffentlich-private Partnerschaft habe Pansuevia auch das Risiko für etwaige Mehrkosten übernommen.
Der Streit landete vor Gericht. Das Landgericht in München wies die Klage von Pansuevia zurück. Am Dienstag ging der Streit nun vor dem Oberlandesgericht in München weiter. Doch auch hier deutete sich an, dass die Autobahnbetreiber aller Voraussicht nach auf den Kosten sitzen bleiben wird. Die eingelegte Berufung werde wohl „eher keinen Erfolg haben“, sagte Richter Gerhard Buchner und betonte, dass dem Gericht „ein Weihnachtsfrieden willkommen wäre“.
Ein "Weihnachtsfrieden" ist nicht in Sicht
Allerdings hatten sowohl die Vertreter des Autobahnbetreibers als auch des Bundes zuvor bereits erklärt, dass sie den jahrelangen Streit nicht mit einem gütlichen Vergleich beilegen wollen. Ihnen sei an einer grundsätzlichen Entscheidung gelegen, die dann auch Bedeutung für künftige Bauprojekte haben könnte. So wird das Oberlandesgericht voraussichtlich am 12. Februar ein Urteil fällen.