Weil er einem zehnjährigen Mädchen über mehrere Wochen hinweg auf dem Schulweg auflauerte, ist ein 61-jähriger Mann gestern vor dem Augsburger Amtsgericht zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Die Anklage listete sieben Fälle zwischen Dezember und Februar auf – das Kind war jeweils auf dem Weg zu einer Grundschule im Augsburger Herrenbachviertel oder auf dem Nachhauseweg. Mehrfach bot er dem Kind Bonbons an.
Er bot dem Kind mehrfach Bonbons an
Als das Mädchen nicht reagierte, packte er sie in einem Fall am Handgelenk und sagte: „Du kommst jetzt mit.“ Das Kind riss sich aber los und rannte weg. Obwohl die Polizei den 61-jährigen Mann zwei Mal aufforderte, sich dem Kind nicht mehr zu nähern, lauerte er ihm weiter auf. Erst als die Eltern ein gerichtliches Kontaktverbot erwirkten, hörte der Mann mit den Nachstellungen auf.
Bewährungsstrafe mit Auflagen
Der Richter verknüpfte die Bewährungsstrafe für den 61-Jährigen mit einer Auflage: Sollte er sich in den nächsten vier Jahren dem Mädchen noch einmal nähern, droht ihm sofort Haft. Die Motive des Mannes blieben auch im Prozess im Dunkeln. Der durch jahrelange Alkoholsucht geistig beeinträchtigte Mann habe keinerlei sexuellen Absichten gehabt, sagte sein Anwalt Jörg Seubert. Vermutlich habe der einsame Mann, der in einem Augsburger Seniorenheim lebt, dem Kind wirklich nur Bonbons geben wollen – und völlig unangemessen reagiert, als es die Süßigkeiten ablehnte.
Für das Mädchen waren die Erlebnisse auf dem Schulweg traumatisch: Das Kind leidet seither unter Angstzuständen und Schlafstörungen – und muss jetzt von Verwandten und Bekannten in die Schule gebracht werden. (jöh)