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Augsburg: Linus Förster akzeptiert sein Urteil nicht

Augsburg

Linus Förster akzeptiert sein Urteil nicht

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    Linus Förster legt Revision ein.
    Linus Förster legt Revision ein. Foto: Ulrich Wagner

    Der ehemalige Landtagsabgeordnete Linus Förster legt Revision gegen sein Strafurteil ein. Das bestätigte sein Verteidiger Walter Rubach am Freitag unserer Redaktion. „Wir wollen uns das schriftliche Urteil genau ansehen. Danach werden wir entscheiden, ob wir die Revision weiter verfolgen“, sagte Rubach.

    Linus Förster zu drei Jahren und zehn Monaten Gefängnis verurteilt

    Nach einem Urteil haben die Prozessbeteiligten eine Woche Zeit, Revision zum Bundesgerichtshof einzulegen. Liegt das schriftliche Urteil des Landgerichts Augsburg vor, können die Rechtsanwälte das Rechtsmittel weiter verfolgen oder zurücknehmen. Förster ist am Freitag vergangener Woche wegen sexuellen Missbrauchs, heimlicher Sex-Filme und Kinderpornos zu drei Jahren und zehn Monaten Gefängnis verurteilt worden.

    Unmittelbar danach hatte Verteidiger Rubach gesagt, der 52-jährige Ex-Politiker sei zwar mit der Höhe der Strafe einverstanden, nicht aber mit der Urteilsbegründung: „Es gab Aussagen im Urteil, die aus Sicht unseres Mandanten nicht zutreffen“, so Rubach. Der Vorsitzende Richter Lenart Hoesch hatte zum Beispiel davon gesprochen, dass Förster in vier Fällen eine schlafende Frau missbraucht habe. In zwei Fällen sei das aber nicht nachgewiesen. Daher wurde der Ex-Abgeordnete nur in zwei Fällen des schweren sexuellen Missbrauchs einer widerstandsunfähigen Person verurteilt.

    Noch nicht bekannt ist, ob auch die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt hat. „Die

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