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Augsburg: Kirche stellt ehemaligen Bischof Mixa als krank dar

Augsburg

Kirche stellt ehemaligen Bischof Mixa als krank dar

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    Der zurückgetretene Bischof Walter Mixa.
    Der zurückgetretene Bischof Walter Mixa. Foto: Fred Schöllhorn

    Zwei Monate nach seinem Rücktritt wählte der frühere Augsburger Bischof Walter Mixa für sein Empfinden beim Unterzeichnen seines Rücktrittsgesuch ein Bild, das die Gläubigen in der katholischen Kirche offenbar erschrecken soll. "Der Druck, unter dem ich die vorgefertigte Resignation unterschrieben habe, war wie ein Fegefeuer", sagte der 69-Jährige der Zeitung "Die Welt".

    Sein Vorwurf: Mit Hilfe eines inzwischen als falsch erwiesenen Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs sei er in einer Intrige gegen seinen Willen aus dem Amt herausgedrängt worden. So habe der Augsburger Weihbischof Anton Losinger den Missbrauchsvorwurf in der Presse lanciert.

    Auch der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch, sowie Münchens

    Weihbischof Josef Grünwald, der derzeit das Bistum Augsburg leitet, wies alle Vorwürfe Mixas gegen die Verantwortlichen des Bistums als falsch zurück. Auch Erzbischof Zollitsch und Erzbischof Marx wiesen die Vorwürfe zurück.

    Marx ließ durch seinen Sprecher Bernhard Kellner erklären, es sei alles rechtmäßig gelaufen. Kellner fügte dem Dementi der Vorwürfe noch eine deutliche Spitze hinzu: "Nicht zuletzt zum Schutz von Bischof emeritus Mixa sehen wir davon ab, Einzelheiten öffentlich auszubreiten. Wir wünschen Bischof emeritus Mixa weiter gute Genesung, sein Aufenthalt in der psychiatrischen Klinik war ein wichtiger erster Schritt dazu." Dieser ungewöhnlichen Stellungnahme, die Mixa als psychisch krank darstellt, schloss sich der Sprecher der Deutschen Bischofskonferenz an. "Wir haben dem nichts hinzuzufügen."

    Eine Klage im Vatikan hätte keine Chance

    Der Würzburger Kirchenrechtler Heribert Hallermann sagte der Nachrichtenagentur AFP, mit einer möglichen Klage im Vatikan hätte Mixa keine Chance. Da der Papst persönlich das Rücktrittsgesuch geprüft habe, gelte nach Kanon 333 Paragraph 3 - einer Regelung im Kirchenrecht der römisch-katholischen Kirche -, dass es gegen ein Urteil oder ein Dekret des Papstes keine Beschwerde gebe. "Der Papst ist die höchste Autorität in der Kirche; über ihm steht auch kein Gericht. Dies sollte eigentlich bekannt sein." Mixa beschädige sogar die Autorität des Papstes, da seine Vorwürfe bedeuteten, dass der Papst seinen Amtsverzicht nicht ordnungsgemäß geprüft habe. afp

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