Fast 26 Jahre nach dem Gewaltverbrechen an der Augsburger Prostituierten Angelika Baron verkündet das Landgericht Augsburg am heutigen Freitag ab 10 Uhr das Urteil gegen einen ehemaligen Freier der Frau. Der 50-Jährige ist wegen Mordes an der Prostituierten angeklagt.
Prostituierten-Mord: Was ist dran an den Vorwürfen gegen den 50-Jährigen
Die Staatsanwältin fordert lebenslang für Stefan E., die Verteidigung seinen Freispruch, weil die Indizien für eine Verurteilung nicht ausreichten. Die Anwälte gehen zwar davon aus, dass ihr Mandant in der Tatnacht Sex mit der Prostituierten hatte, Täter sei aber ein unbekannter späterer Kunde. Zu den Vorwürfen hatte der 50 Jahre alte Deutsche im Prozess geschwiegen. Reicht es für ein Urteil gegen Stefan E.?
Die Staatsanwältin sah in ihrem Plädoyer das Mordmerkmal der Heimtücke als gegeben an und hat deswegen eine Verurteilung wegen Mordes beantragt. In der Anklageschrift waren hingegen noch die Mordmerkmale Befriedigung des Geschlechtstriebs sowie Habgier genannt. Ein Zeuge belastete den Angeklagten im Prozess um den Prostituierten-Mord schwer.
Sollte die Strafkammer keines der Mordkennzeichen als zutreffend halten, müsste der Angeklagte auf jeden Fall frei gelassen werden. Denn Totschlag und alle anderen Tötungsdelikte sind schon verjährt.
Wie die Ermittler den Prozess um den Prostituierten-Mord wieder aufrollten
Vier Monate lang hatte das Gericht über das Verbrechen aus dem September 1993 verhandelt. Die 36 Jahre alte Frau hatte damals auf dem Augsburger Straßenstrich gearbeitet. Dort war sie vermutlich von einem Freier erwürgt worden.
Nach dem Gewaltverbrechen war die Leiche nach Gessertshausen im Landkreis Augsburg gebracht worden, etwa 15 Kilometer vom Tatort entfernt. Dort hatte der Täter die Tote an der Bahnlinie Augsburg-Ulm abgelegt.
In den 1990er Jahren konnte die Kripo den Fall trotz aufwendiger Ermittlungen nicht klären. Dabei waren im Mordprozess um Angelika Baron auch andere Männer ins Visier der Ermittler geraten. Vor einigen Jahren nahm sich die Polizei den ungeklärten Mordfall nochmals vor und fand neue DNA-Spuren an der Kleidung des Opfers. (dpa/lby)