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Augsburg / Günzburg: Störung behoben: Zugverkehr auf Strecke Augsburg - Günzburg normalisiert sich

Augsburg / Günzburg

Störung behoben: Zugverkehr auf Strecke Augsburg - Günzburg normalisiert sich

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    Auf der Bahnstrecke zwischen Augsburg und Günzburg kam es am Dienstag zu Problemen. Das lag an einer Störung, die mittlerweile behoben ist.
    Auf der Bahnstrecke zwischen Augsburg und Günzburg kam es am Dienstag zu Problemen. Das lag an einer Störung, die mittlerweile behoben ist. Foto: Ralf Hirschberger/Symbolbild, dpa

    Eine technische Störung an einem Stellwerk bei Gessertshausen hat den Bahnverkehr zwischen dem Augsburger Hauptbahnhof und Günzburg am Dienstag bis zum Mittag beeinträchtigt. Es kam zu erheblichen Verspätungen und teilweise zu Zugausfällen.

    Am Dienstagmittag teilte die Deutsche Bahn dann mit, dass die Störung behoben sei. Es kann aber noch einige Zeit dauern, bis sich der Zugverkehr vollständig normalisiert.

    Welche Rechte gelten bei einer Zug-Verspätung von 60 Minuten oder mehr?

    Sobald ein Passagier mindestens 60 Minuten zu spät am Zielbahnhof ankommt, bekommt er 25 Prozent des Ticketpreises erstattet. Dabei zählt nicht die Verspätung der einzelnen Züge, sondern nur der Zeitpunkt des Eintreffens am Zielbahnhof. Stellt ein Passagier schon bevor er losfährt fest, dass die Verspätung eine Stunde oder mehr beträgt, hat er außerdem das Recht, die Fahrt gar nicht erst anzutreten, darauf weist die Verbraucherzentrale hin. In diesem Fall, muss die Bahn den vollen Ticketpreis zurückerstatten.

    Wird erst während der Reise klar, dass der Zug sich über eine Stunde verspätet, dürfen Fahrgäste außerdem die Kosten für ihre Rückreise in Rechnung zu stellen, sagen die Verbraucherschützer. Außerdem, muss die Zuggesellschaft bei einer Verspätung von einer Stunde oder mehr Erfrischungen und Mahlzeiten in einem angemessenen Verhältnis zur Wartezeit stellen. (AZ, mit dpa)

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