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Augsburg: „Goldfinger“-Prozess: Jetzt gerät auch das Gericht unter Druck

Augsburg

„Goldfinger“-Prozess: Jetzt gerät auch das Gericht unter Druck

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    Eine Szene aus dem James-Bond-Film „Goldfinger“. Nach diesem Streifen ist das gigantische Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Augsburg benannt.
    Eine Szene aus dem James-Bond-Film „Goldfinger“. Nach diesem Streifen ist das gigantische Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Augsburg benannt. Foto: Andy Rain, epa/dpa

    Wenn ein Rechtsanwalt in einem Café laut wird, muss er schon in einer sehr ungewöhnlichen Lage sein. Diethard G. ist stinksauer. Er war ein geachteter Anwalt, Steuerberater und Steuerexperte, machte Geschäfte mit großen Konzernen. Bis vor zwei Jahren die Augsburger Staatsanwaltschaft kam. Dann saß er ein halbes Jahr in Untersuchungshaft. G., 46, knallt den Kaffeebecher so hart auf die Tischplatte, dass der Milchschaum nur unter Aufbietung all seiner Flexibilität im Gefäß bleibt. „Meine Reputation ist extrem beschädigt“, ruft er, „das ist offener Rechtsbruch, was die hier machen.“

    Angeklagter nennt „Goldfinger“-Verfahren „offenen Rechtsbruch“

    Das, was G. Rechtsbruch nennt, geschieht 200 Meter schräg gegenüber, im Augsburger Justizpalast. Mitte November hat dort der Mega-Strafprozess um das Steuersparmodell „Goldfinger“ begonnen. Mehr als 100 Reiche sollen mithilfe dieser Methode einen Steuerschaden von über einer Milliarde Euro angerichtet haben. In einem ersten Verfahren müssen sich die beiden Hauptinitiatoren verantworten, eben Diethard G., und sein Kollege Martin H., 48. Die Staatsanwaltschaft hält deren „Goldfinger“-Modell für Steuerhinterziehung, die Angeklagten und ihre Verteidiger halten es für legale Steuergestaltung. Die Fronten sind verhärtet, spätestens seit die Verteidigung angekündigt hat, keine Fragen der Staatsanwaltschaft mehr zu beantworten und die Ablösung der beiden Staatsanwälte beantragt hat. Die sitzen auch drei Wochen nach der Forderung noch im Verfahren.

    Viele Zeugen brechen im Mega-Steuerprozess weg

    Doch nun gerät nach und nach auch das Gericht in Schwierigkeiten. Zum einen ist der 10. Strafkammer unter Vorsitz von Johannes Ballis noch vor Beginn der Beweisaufnahme am Montag ein guter Teil des Beweisprogramms weggebrochen. Grund: Alle Zeugen, die direkt mit dem „Goldfinger“-Modell zu tun hatten, haben ihr Erscheinen vor Gericht abgesagt. Sie müssen nicht als Zeugen aussagen, weil gegen sie selbst ermittelt wird. Darunter sind auch drei ehemalige Augsburger Unternehmer, die seinerzeit mit dem Verkauf ihrer Medizinfirma Millionen gemacht und zum Zwecke der Steuerersparnis in „Goldfinger“ investiert haben. Durch die Absagen sind bereits mehrere Verhandlungstage des auf 80 Sitzungen angesetzten Prozesses ausgefallen.

    Vergangene Woche sah sich das Gericht dann durch einen Antrag des Münchner Verteidigers Richard Beyer zu einem sogenannten Hinweisbeschluss genötigt. Vereinfacht ausgedrückt haben die Richter damit ihre vorläufige Einschätzung der Sach- und Rechtslage abgegeben. Die Strafkammer sieht hier und da Anhaltspunkte für Straftaten, legt sich aber nicht fest.

    Platzt der „Goldfinger“-Prozess wegen verfassungsrechtlichen Problemen?

    Auf einen Punkt aber stürzt sich nun Anwalt Beyer und möchte damit gleich das gesamte Verfahren zum Platzen bringen. Beyer will beantragen, den Prozess auszusetzen und einen bestimmten Paragrafen aus dem Einkommensteuergesetz dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorzulegen. Sein Antrag liegt unserer Redaktion bereits vor. Er soll am nächsten Verhandlungstag Mitte Februar gestellt werden.

    Es geht darum, ob das 2013 wegen des „Goldfinger“-Modells geänderte Steuergesetz auch rückwirkend angewandt werden darf. Verteidiger Beyer ist sicher, dass das Gericht diese Frage dem Bundesverfassungsgericht vorlegen muss, unklar sei nur der Zeitpunkt. Würde die Strafkammer dem Antrag gleich stattgeben, müsste der Augsburger „Goldfinger“-Prozess zwangsläufig bis zu einer Entscheidung der Verfassungsrichter ausgesetzt werden.

    Vorerst einmal hat aber die Beweisaufnahme begonnen. Mit einem Rechtsanwalt als Zeugen, der vor gut zehn Jahren sein Referendariat in der Münchner Kanzlei der Angeklagten G. und H. absolviert hat. Das Gericht möchte herausfinden, ob die Goldhandelsgesellschaften in Großbritannien eigenständig waren oder von München aus gesteuert wurden.

    Anwalt kündigt Antrag an: Das deutsche Steuerrecht zum Explodieren bringen

    Nach Ansicht der Angeklagten kommt es darauf aber gar nicht an. Für die beiden Steuerexperten hätte ihr Fall vor den Finanzgerichten geklärt werden müssen, nicht vor einem Strafgericht. Rund 500 „Goldfinger“-Modelle habe es bundesweit gegeben, in ihrem Fall sei die einzige Anklage ergangen. Martin H. poltert: „Ich habe mir nichts, aber auch gar nichts vorzuwerfen.“ Dennoch saß auch er ein halbes Jahr in U-Haft. Seine kleine Tochter hat er in dieser Zeit drei Mal gesehen. „Ich hätte nicht gedacht, dass so etwas in Deutschland möglich ist.“

    Die Wut der Angeklagten spiegelt sich im Dauerfeuer der Verteidiger wider. Vor allem Richard Beyer kämpft mit harten Bandagen. Er hält die Anklage für skandalös und will sie mit allen Mitteln zu Fall bringen. Für die allernächste Zeit kündigt der wortgewaltige Anwalt einen weiteren Antrag an – wie er sagt, „mit dem Potenzial, das deutsche Steuerrecht zum Explodieren zu bringen“.

    Lesen Sie dazu auch: Kommen die Angeklagten im "Goldfinger"-Prozess straffrei weg?

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