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Augsburg: Ermahnung reicht nicht: Mutter haftet für ungehorsames Kind

Augsburg

Ermahnung reicht nicht: Mutter haftet für ungehorsames Kind

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    Das Augsburger Amtsgericht hat die Mutter eines Kindes zu Schadensersatz  verurteilt. Es hatte trotz Ermahnung einen Stein geworfen.
    Das Augsburger Amtsgericht hat die Mutter eines Kindes zu Schadensersatz verurteilt. Es hatte trotz Ermahnung einen Stein geworfen. Foto: imago/Symbolbild

    Das Augsburger Amtsgericht hat die Mutter eines dreijährigen Kindes dazu verurteilt, einem Autofahrer 3500 Euro Schadensersatz zu bezahlen. Die Klage gegen ihren Ehemann wurde abgewiesen.

    Das Ehepaar war mit seinem dreijährigen Sohn in einem Baumarkt in Augsburg beim Einkaufen. Während der Vater das Auto belud, sah die Mutter, dass ihr Kind mit einem zehn Zentimeter großen Stein in der Hand spielt. Sie rief dem Buben zu, er solle den Stein weglegen. Doch der warf den Stein auf die Motorhaube eines geparkten Autos.

    Der Eigentümer des Fahrzeugs verlangte nun von den Eltern insgesamt 3.500 Euro für den Schaden an seinem Wagen. Begründung: Die Eltern hätten ihre Aufsichtspflicht verletzt.

    Doch die Eltern weigerten sich zu bezahlen. Vor dem Amtsgericht Augsburg versicherten sie, sie hätten ihren Sohn darüber belehrt, dass Gegenstände und vor allem Steine nicht geworfen werden dürfen. Ihr Sohn kenne den Unterschied zwischen „wegwerfen“ und „weglegen“, und sei auch in der Regel folgsam. Deshalb sei der Steinwurf völlig überraschend gewesen, so die beklagten Eltern.

    Das Augsburger Amtsgericht folgte dieser Argumentation allerdings nicht. Die Mutter hätte es nicht bei der bloßen Aufforderung an ihren Sohn, den Stein aus der Hand zu legen, belassen dürfen. Weil kleine Kinder oft nicht auf Worte reagieren, hätte sie zumindest versuchen müssen, ihm den Stein aus der Hand zu nehmen, so das Gericht.

    Die Frau wurde deshalb verurteilt, dem Autofahrer seine kaputte Motorhaube zu ersetzen. Die Klage gegen den Vater wurde dagegen abgewiesen. Weil er beim Beladen des Wagens mit dem Rücken zu seiner Familie stand, hatte er von dem Vorfall nichts mitbekommen.

    Das Urteil ist rechtskräftig. bo

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