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Augsburg: Doppelmord von Hirblingen: Ist die Richterin befangen?

Augsburg

Doppelmord von Hirblingen: Ist die Richterin befangen?

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    Der mutmaßliche Doppelmörder sitzt seiner Festnahme vor einem Jahr in Untersuchungshaft. In Handschellen wird er in den Gerichtssaal zur Verhandlung gebracht.
    Der mutmaßliche Doppelmörder sitzt seiner Festnahme vor einem Jahr in Untersuchungshaft. In Handschellen wird er in den Gerichtssaal zur Verhandlung gebracht. Foto: Marcus Merk

    Eigentlich soll am Dienstag im Prozess um den Doppelmord von Hirblingen die Beweisaufnahme weitergehen und Polizisten sollen als Zeugen aussagen. (So lief der letzte Prozesstag.) Doch vorher wird es Ärger geben. Denn Walter Rubach, der Verteidiger des Angeklagten Waldemar N., hat einen Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende des Schwurgerichts gestellt. Rubach bestätigte entsprechende Informationen unserer Redaktion auf Anfrage.

    Verteidiger: Eindruck, Richterin sei voreingenommen

    Anlass für den Antrag seien "strittige Äußerungen" der Richterin Susanne Riedel-Mitterwieser. "Nach Ansicht des Angeklagten hat die Richterin deutlich zu erkennen gegeben, dass ihr die bisher in der Hauptverhandlung zur Sprache gekommenen Indizien für eine Verurteilung ausreichen", so Rubach. Die Beweisaufnahme ist aber noch lange nicht beendet. Der Prozess läuft nach bisheriger Planung bis 6. Dezember. Daher hätten die Äußerungen der Vorsitzenden Richterin beim Angeklagten Waldemar N. den Eindruck erweckt, sie sei voreingenommen, sagt Rubach.

    Entgegen einer weit verbreiteten Ansicht muss ein Richter nicht tatsächlich befangen sein, damit ein Prozessbeteiligter ihn ablehnen kann. Für den Antrag auf Ablehnung eines Richters reicht es, wenn aus Sicht eines "verständigen Angeklagten" die "Besorgnis der Befangenheit" besteht, so steht es im Gesetz.

    Doppelmord von Hirblingen: So geht es weiter

    Wie geht es nun weiter im Doppelmord-Prozess? Das Schwurgericht wird möglicherweise schon am Dienstag eine Entscheidung über den Antrag verkünden. Diese wird dann ohne Mitwirkung der betroffenen Richterin entstanden sein. Ein Richter aus einer anderen Kammer berät mit den Beisitzern der Schwurgerichtskammer, ob die Besorgnis der Befangenheit bei Riedel-Mitterwieser besteht oder nicht. Die allermeisten Befangenheitsanträge gegen Richter werden abgelehnt. Wenn es in diesem Fall anders käme, würde der Prozess platzen.

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