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Augsburg: Bundesgerichtshof verbietet bei Massen-Gentests Rückschlüsse auf Angehörige

Augsburg

Bundesgerichtshof verbietet bei Massen-Gentests Rückschlüsse auf Angehörige

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    Bei Massen-Gentests dürfen keine Beinahe-Treffer von Familienangehörigen mehr verwertet werden. Symbolbild
    Bei Massen-Gentests dürfen keine Beinahe-Treffer von Familienangehörigen mehr verwertet werden. Symbolbild Foto: dpa

    Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom Dezember die Verwertung von Massen-Gentests zur Ermittlung von Straftätern begrenzt. Selbst wenn die DNA eines freiwilligen Spenders der Spur an einem Tatort stark ähnelt, darf die Polizei ihre Ermittlungen nicht mehr auf dessen Verwandtenkreis ausweiten. Dagegen wehrt sich Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU). Sie will sich dafür einsetzen, dass sogenannte "Beinahe-Treffer" verwendet werden dürfen.

    Brutale Vergewaltigung durch ähnliche DNA aufgeklärt

    Hintergrund der Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist eine brutale Vergewaltigung im Juli 2010 in Niedersachsen. Eine 27-jährige Frau war überfallen, schwer verletzt und missbraucht worden. Die Polizei rief zu einem Massen-Gentest auf, an dem 2400 erwachsene Männer aus der Region Emsland teilnahmen. Bei der Analyse der DNA-Proben fanden die Ermittler Hinweise darauf, dass mehrere der Untersuchten mit dem Täter verwandt sein müssen. Bei zwei Proben wurde eine starke Ähnlichkeit mit der am Tatort gesicherten DNA festgestellt, jedoch keine vollständige Übereinstimmung.

    Bundesgerichtshof: Künftig dürfen Beinahe-Treffer nicht mehr verwertet werden

    In der Folge konnte die Polizei den Vergewaltiger überführen: einen damals 16-Jährigen, dessen Vater und Onkel an dem Gentest teilgenommen hatten. Das Landgericht Osnabrück verurteilte ihn zu einer Jugendstrafe von fünf Jahren. Die Anwälte des Täters gingen vor den Bundesgerichtshof, weil ihrer Meinung nach die Beinahe-Treffer nicht hätten ausgewertet werden dürfen. Diese Rechtsauffassung bestätigten die Karlsruher Richter - zwar nicht für den Präzedenzfall, jedoch für künftige Fälle.

    Bayerns Justizministerin Merk hat dafür keinerlei Verständnis. "Es kann nicht richtig sein, dass unsere Staatsanwälte künftig die Augen davor verschließen müssen, wenn ein Massen-Gentest eine sehr große Übereinstimmung mit Tatortspuren ergibt." Wenn sich etwa aufdränge, dass der Getestete und der Täter eng miteinander verwandt sein müssen. Merk: "Hier müssen weitere Nachforschungen möglich sein."

    Justizministerin Merk fordert klare Rechtsgrundlage für die Verwertbarkeit

    Gefragt sei nun Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). "Es muss eine klare Rechtsgrundlage für die Verwertbarkeit solcher Beinahe-Treffer her und die Strafprozessordnung ergänzt werden." Das Gesetz stelle ohnehin von vornherein sicher, dass Massen-Gentests nur bei schwersten Straftaten angewendet werden dürfen. "Wir reden also nur über Delikte, bei denen die Opfer besonders stark leiden", sagt Merk

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