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Augsburg: Allgäuer Ehepaar soll in Bordellen Steuern hinterzogen haben

Augsburg

Allgäuer Ehepaar soll in Bordellen Steuern hinterzogen haben

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    Allgäuer Bordellchefs sollen über Jahre hinweg fast eine Million Euro Steuern hinterzogen haben.
    Allgäuer Bordellchefs sollen über Jahre hinweg fast eine Million Euro Steuern hinterzogen haben. Foto: Jens Wolf, dpa (Symbolbild)

    Lange galt das Kleinwalsertal im Allgäu als Steuerparadies – gehört es doch eigentlich zu Österreich, liegt aber vom Mutterland durch Berge getrennt quasi in Bayern. Über Jahrzehnte hinweg sollen Deutsche mehrere Milliarden Euro in dem Sacktal „gebunkert“ haben. Bis Österreich 2015 beschloss, aktiv gegen den Schwarzgeldtourismus vorzugehen.

    Dass es im Kleinwalsertal aber offenbar auch der ein oder andere Einheimische mit der Steuererklärung nicht ganz so genau nahm, legt seit Freitag ein Prozess vor dem Augsburger Schöffengericht nahe. Hauptangeklagter ist ein österreichischer Geschäftsmann, der ein großes Hotel führte und sich zudem einen Namen im Rotlichtmilieu machte. In mehreren Etablissements in Kempten sowie in München galt der 63-Jährige als Chef – auch wenn er die Geschäftsführung anderen Personen übertragen hatte: seiner Ehefrau, seinem Sohn und einem Freund seines Sohnes.

    Ferienwohnungen im Kleinwalstertal, Bordell in Kempten und München

    Ihnen allen warf die Staatsanwaltschaft vor, über mehrere Jahre hinweg Steuern in Höhe von fast einer Million Euro hinterzogen und das durch ein komplexes Geflecht aus verschiedenen Firmen und Verträgen mit den beteiligten Prostituierten verschleiert zu haben.

    Die Verfahren gegen den Sohn und dessen Schulfreund, die beide offenbar lediglich als Strohmänner agierten, wurden gegen die Zahlung von Bußgeldern in Höhe von jeweils 15000 Euro eingestellt. Übrig bleiben die Vorwürfe gegen den 63-Jährigen und seine 56 Jahre alte Frau, die im Kleinwalsertal auch „normale“ Ferienwohnungen vermietet.

    Im Grunde dreht sich der Prozess, der noch bis September gehen wird, um eine Frage: Wer versteuert in den Kemptener und Münchner Bordellen die dort entstehenden Umsätze – die Betreiber oder die Prostituierten?

    Ähnlichkeiten zum Fall des Augsburger Bordellkönigs

    Die Staatsanwaltschaft ist der Meinung, dass das nun angeklagte Ehepaar die Umsatzsteuer hätte abführen müssen, es aber nicht tat. Die beiden Österreicher hätten große Teile des „Dirnenlohns“ als Vermieter der Räumlichkeiten, in denen die sexuellen Dienste angeboten wurde, einbehalten. „Dienstleister“ sei das Bordell und nicht die jeweilige Prostituierte.

    Vor etwa einem Jahr war genau dieses Thema dem einstigen „Bordellkönig“ Augsburgs, Hermann Müller, zum Verhängnis geworden. Er wurde vom Landgericht zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt.

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