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Augsburg: 13-Jähriger stirbt nach OP: Kein Prozess gegen Ärzte

Augsburg

13-Jähriger stirbt nach OP: Kein Prozess gegen Ärzte

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    Der Tod eines 13-jährigen Patienten hat für vier Augsburger Ärzte wohl doch kein gerichtliches Nachspiel. Die Staatsanwaltschaft Augsburg hatte die Mediziner zwar wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Doch nun hat das Amtsgericht die Anklage nicht zugelassen. Das Gericht ist der Ansicht, dass den Ärzten kein Behandlungsfehler und keine Schlamperei nachzuweisen ist. Im Verfahren geht es darum, dass ein Junge aus dem Raum Pfaffenhofen an der Ilm zwei Wochen nach einer Wirbelsäulen-OP in der

    Der Schüler, der an einer Verkrümmung der Wirbelsäule litt, wurde im April 2010 operiert. Beim Anbringen eines sogenannten Fixateurs wurde eine Schraube falsch positioniert. Die Schraube traf eine Schlagader – weshalb der Junge später an einem Blutungsschock starb. Die Staatsanwaltschaft sieht vier Ärzte in der Verantwortung – einen Mediziner des Augsburger Klinikums und drei Mediziner der Hessing-Klinik, die inzwischen aber alle nicht mehr dort arbeiten.

    Die Anklageschrift wirft den Ärzten vor, dass sie nach der Operation die Lage der Schrauben nicht mit einer Computertomografie prüften. Allerdings haben Gutachter festgestellt, dass dies im Jahr 2010 weltweit nicht üblich war. Der Junge klagte später über Magenschmerzen. Als Anzeichen für eine Entzündung dazukamen, kam der 13-Jährige ins Klinikum. Dort wurde einige Tage später eine CT-Aufnahme gemacht. Die Verletzung entdeckte man aber auch dabei nicht, heißt es.

    Kein Verstoß gegen die Regeln der ärztlichen Kunst

    Die Ärzte haben den lebensbedrohlichen Zustand ihres jungen Patienten zwar nicht erkannt. Sie haben aber nach Ansicht des Gerichts bei ihrem Vorgehen nicht gegen die Regeln der ärztlichen Kunst verstoßen und könnten deshalb auch nicht dafür bestraft werden. Rechtsanwalt Klaus Rödl, der einen der Ärzte vertritt, ist froh über die Entscheidung des Amtsgerichts. „Mein Mandant war überzeugt davon, dass er keinen Fehler gemacht hat“, sagt Rödl. Der Tod des Jungen sei aber allen Beteiligten sehr nahegegangen.

    Gegen die Entscheidung des Gerichts kann die Staatsanwaltschaft noch Beschwerde einlegen.

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