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Augsburg: 13-Jähriger stirbt nach OP - Ein Prozess mit offenem Ausgang

Augsburg

13-Jähriger stirbt nach OP - Ein Prozess mit offenem Ausgang

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    In der Augsburger Hessingklinik ist ein 13-Jähriger nach einer OP gestorben. Wer trägt die Schuld?
    In der Augsburger Hessingklinik ist ein 13-Jähriger nach einer OP gestorben. Wer trägt die Schuld? Foto: Anne Wall, Archivbild

    Er gilt als Topmediziner, als erfahrener Experte seines Gebiets. Doch an diesem Freitagmorgen, da wirkt der 49-jährige Arzt eher unsicher und unruhig. Er muss sich in einer Umgebung bewegen, die ihm völlig fremd ist und die nach ganz anderen Regeln funktioniert als der Klinikalltag. Er erscheint pünktlich, kurz vor 9.30 Uhr, im Gerichtssaal des Augsburger Amtsgerichts – und nimmt auf der Anklagebank Platz. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm und einem weiteren Arzt, 60, vor, Schuld am Tod eines 13-jährigen Patienten zu tragen.

    13-Jähriger starb nach Operation an der Wirbelsäule

    Es ist ein Prozess mit offenem Ausgang, das sagen alle Beteiligten. Und es ist ein Prozess, auf den die Eltern von Johannes H. seit fast fünf Jahren warten. Im April 2010 wird der Junge wegen einer Wirbelsäulenverkrümmung in der Augsburger Hessing-Klinik operiert. Seine Wirbelsäule soll mithilfe eines Fixateurs aufgerichtet werden. Knapp zwei Wochen nach dem Eingriff ist Johannes tot. Er stirbt an einem Verblutungsschock. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass eine bei der Operation angebrachte Schraube überstand. Das soll dazu geführt haben, dass schließlich eine Schlagader Blut verlor.

    Am Freitag wird der Prozess bereits nach etwa einer halben Stunde schon wieder unterbrochen. Zwei von drei Gutachtern, die zur Frage eines Arztfehlers Stellung nehmen sollen, haben den Termin vergessen. Deshalb wird nur die Anklage verlesen. Zeugen sollen erst nächste Woche gehört werden. Auch Johannes’ Eltern müssen nun erneut warten, bis sie vor Gericht zu Wort kommen. „Das ist für sie inzwischen eine unerträgliche Situation“, sagt Anwalt Hermann Hammermaier.

    Die Anklageschrift wirft den Medizinern fahrlässige Tötung vor

    Dass der Eingriff mit Risiken verbunden ist, wussten die Eltern. Die Mediziner hatten sie darüber aufgeklärt. Doch für die Eltern stellt sich die Frage, ob die Ärzte das Ergebnis der OP gründlich genug prüften, sagt Hammermaier. Sie wollen wissen, ob es Schicksal war, dass sie ihr einziges Kind verloren. Oder ob Ärzte versagten. Die Anklageschrift wirft den Medizinern fahrlässige Tötung vor. Darin heißt es, sie hätten nach der OP die Lage der Schrauben mittels Computertomografie (CT) prüfen müssen. Das sei zu spät geschehen. Am Tag, als Johannes starb.

    Dem Prozessauftakt geht ein langes juristisches Ringen voraus. Es gibt Gutachten und Gegengutachten. Amtsrichterin Elke Bethge sieht schließlich keinen ausreichenden Tatverdacht und will das Verfahren einstellen. Doch Staatsanwaltschaft und Eltern legen Beschwerde ein. Der Fall geht zum Landgericht, die Richter dort lassen die Anklage gegen zwei von ursprünglich vier beschuldigten Ärzten zu. Deshalb muss die Richterin nun doch gegen die zwei Mediziner – beide sind heute nicht mehr an der Hessing-Klinik – verhandeln. Die Verteidiger der Ärzte gehen fest davon aus, dass am Ende ein Freispruch stehen wird. Eine CT zur Nachkontrolle sei bis heute kein medizinischer Standard, sagen sie. Die Beschwerden, die Johannes nach der OP gehabt habe, darunter Bauchschmerzen, seien typische Nachwirkungen und nicht unbedingt ein Zeichen dafür, dass etwas schiefgelaufen sei. „Der Tod des Jungen hat die Ärzte betroffen gemacht“, sagt Klaus Rödl, einer der Verteidiger, „aber sie tragen dafür nicht die Verantwortung.“

    Ein Jahr nach Johannes’ Tod starb ein Mann nach ähnlichem Eingriff

    Es ist allerdings nicht der einzige Fall, in dem ein Patient nach einer schwierigen Wirbelsäulen-OP an der Hessing-Klinik starb. Rund ein Jahr nach Johannes’ Tod starb ein 32-jähriger Mann nach einem ähnlichen Eingriff offenbar ebenfalls, weil eine Ader Blut verlor. An dieser OP beteiligt war auch der 60-jährige Arzt, der jetzt mit auf der Anklagebank sitzt. In diesem Fall gibt es kein Strafverfahren. Die Eltern haben aber Klinik und Arzt auf über 30.000 Euro verklagt. Dazu läuft ein Zivilprozess vor dem Landgericht. Die Richter haben einen Vergleich vorgeschlagen, weil sie offenbar einen Arztfehler – wenn auch keinen gravierenden – sehen.

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