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Auch in Bayern: Polizei nutzt Gästelisten von Restaurants für Ermittlungen

Auch in Bayern

Polizei nutzt Gästelisten von Restaurants für Ermittlungen

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    In Restaurants und Gaststätten müssen Gäste derzeit ihre Adressen und Kontaktdaten hinterlassen. Nun ist klar: Auch die Polizei in Bayern greift darauf zu.
    In Restaurants und Gaststätten müssen Gäste derzeit ihre Adressen und Kontaktdaten hinterlassen. Nun ist klar: Auch die Polizei in Bayern greift darauf zu. Foto: Bernhard Weizenegger (Symbol)

    Ein mittlerweile gewohntes Bild in Zeiten von Corona: Wer eine Gaststätte betritt, muss auf einem Zettel oder einer Liste seine Kontaktdaten hinterlassen. Eigentlich sind diese lediglich zur Verfolgung von Infektionsketten im Zuge der Corona-Pandemie gedacht - in mindestens zehn Fällen hat jedoch auch die Polizei im Freistaat für Ermittlungen auf Gästedaten zurückgegriffen. Dies ergab eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur bei den zehn bayerischen Polizeipräsidien sowie dem Landeskriminalamt.

    Kontaktabgabe in Corona-Zeiten: Polizei greift auf Daten von Restaurants zu

    Die Polizei in München nannte drei Fälle, in denen Gästedaten für Ermittlungen genutzt wurden. Beim Polizeipräsidium Oberbayern Süd war dies zwei Mal der Fall. Die Präsidien Oberbayern Nord, Schwaben Süd/West, Schwaben Nord, Oberfranken und Mittelfranken sowie das Landeskriminalamt griffen jeweils in einem Fall auf Gästedaten zurück. Die Polizei in Niederbayern, der Oberpfalz und Unterfranken verzeichnete bislang keine solcher Fälle.

    Die Präsidien betonten dabei, dass sie nur bei entsprechend schwerwiegenden Delikten auf die Daten zugreifen würden. In Ober- und Mittelfranken nutzten Polizisten jeweils zur Aufklärung von versuchten Tötungsdelikten Kontaktdaten von Gästen. Beim Polizeipräsidium Schwaben Süd/West wurden die Daten für eine Vermisstensuche herangezogen, wie ein Sprecher mitteilte. Es sei dabei um "Leib und Leben" eines 39-Jährigen gegangen.

    Das Landeskriminalamt nutzte Daten von Gästen nach einem mutmaßlichen Rauschgiftdelikt in einem Wirtshaus am Starnberger See. In Augsburg wurde ein Gastwirt nach einem Diebstahl aufgefordert, eine Gästeliste für die Polizei bereitzuhalten. Bislang seien die Daten aber nicht genutzt worden, heißt es von einem Sprecher des Präsidiums Schwaben Nord.

    Polizei greift auf Kontaktdaten der Gastronomie zu - rechtlich ist das in Ordnung

    Rechtlich sei der Zugriff auf Gästedaten durchaus erlaubt, stellte der Sprecher der Polizei in Augsburg hierzu klar. Auch wenn die Daten grundsätzlich nur für den eigentlichen Zweck genutzt werden dürften, sei für die Aufklärung von Straftaten eine "Zweckänderung" möglich. Die Strafprozessordnung sehe "Ermittlungen jeglicher Art" vor, was auch die Auswertung und Nutzung einer "Corona-Gästeliste" betreffe.

    Dass sie mit den Gästelisten auf sensible Daten zurückgreifen, ist den Polizeibeamten bei ihren Abwägungen klar. So teilte etwa ein Sprecher des Präsidiums Niederbayern mit, dass stets der Einzelfall zu prüfen sei und nur bei entsprechend schwerwiegenden Delikten ein Zugriff auf die Daten zulässig sei. Sonst bestehe auch die Gefahr, dass Gäste ihre Kontaktdaten nicht mehr angeben möchten und so der eigentliche Zweck, die Verfolgung von Infektionsketten, gefährdet werde.

    Eine ähnliche Auffassung teilten auch die meisten anderen Polizeipräsidien mit. So hieß es etwa von der Polizei in München, vor der Nutzung von Gästedaten erfolge "eine genaue Prüfung und Abwägung, ob dies notwendig und verhältnismäßig ist."

    Der Landesdatenschutzbeauftragte Thomas Petri hatte die rechtliche Grundlage zur Nutzung der Kontaktdaten von Bewirtungsgästen zuvor kritisiert. In einem Beitrag des Bayerischen Rundfunks (BR) hatte er eine bundesweit einheitliche Lösung angemahnt.

    Auch die Grünen-Fraktionschefin im bayerischen Landtag, Katharina Schulze, monierte die geltende Regelung im BR: "Die Verordnung sagt: Die Daten dürfen nur an die Gesundheitsbehörden weitergegeben werden. Und das Strafgesetz sagt: Bei einem besonders schweren Fall darf auch die Polizei auf diese Daten zugreifen." Nur durch ein Begleitgesetz könne Transparenz und Klarheit erreicht werden. (dpa/lby)

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