Wer war der Mann, der vergangenen Sonntag in Ansbach eine Bombe zündete, sich dabei selbst tötete und 15 Menschen verletzte? Zu seiner Vita gibt es derzeit zwei Versionen. Ermittler haben Hinweise darauf, dass die Terrormiliz IS Mohammad D. als Schläfer von Bulgarien aus nach Deutschland eingeschleust hat. Dafür spricht unter anderem die große Menge Bargeld, die D. bei sich trug, sagt Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU). Er verweist zudem auf einen Hintermann, der D. bis zum Attentat via Handy-Chat Anweisungen gab. Ein Mann als Waffe also, die der IS aus der Ferne steuerte?
Und dann gibt es die Schilderungen über das Kriegsopfer Mohammad D., der deutschen Behörden und Therapeuten von Schrecklichem berichtet hat: von Krieg, Gefangenschaft, Folter, dem Verlust von Frau und Kind. Wie diese Erlebnisse an die Öffentlichkeit gelangt sind, wirft allerdings Fragen auf. Quelle der Informationen ist die Lindauer Flüchtlingshilfe-Organisation Exilio, über deren eigenartige Struktur und Gebaren unsere Zeitung bereits vor einem Jahr umfangreich berichtet hat.
Therapeut traute dem Attentäter einen spektakulären Selbstmord zu
Dass Mohammad D. schwer suizidgefährdet war, vor allem angesichts einer drohenden Abschiebung nach Bulgarien, hat der Exilio-Therapeut Axel von Maltitz schon im Februar 2015 in einem Gutachten festgehalten. Mohammad D. sei monatelang, bis Januar 2016, bei ihrem Mann in Behandlung gewesen, sagte Exilio-Geschäftsführerin Gisela von Maltitz der Süddeutschen Zeitung. In seinem Gutachten schrieb Axel von Maltitz, der als Beruf Heilpraktiker für Psychotherapie angibt: „Herr D. ist ein extremer Geist und es ist ihm durchaus zuzutrauen, dass er selbst seinen Selbstmord noch spektakulär in Szene setzt.“ Bei einer drohenden Abschiebung nach Bulgarien, dem ersten EU-Land, in dem er registriert wurde, erhöhe sich die Selbsttötungsgefahr.
Wie passen die Theorien vom IS-Terroristen und vom Verfolgungsopfer zusammen? Wurde D. während seiner Flucht radikalisiert? Wie viel Wahrheitsgehalt steckt dann in seinen Erzählungen gegenüber dem Gutachter und Therapeuten? Die Ermittlungsbehörden müssen vermutlich noch tief graben, um diese Fragen zu beantworten.
Exilio wird eine nachlässige Betreuung vorgeworfen
Exilio ist derweil ein begehrter Ansprechpartner für etliche Medien Deutschlands. Bereitwillig ermöglichen Gisela und Axel von Maltitz vor laufender Kamera Einblicke in das Seelenleben des Attentäters von Ansbach. Diese offensive Öffentlichkeitsarbeit ist fragwürdig. Denn auch verstorbenen Patienten gegenüber unterliegen Ärzte und Therapeuten der Schweigepflicht. Auf welchem Weg ein Zitat aus Unterlagen des Bezirksklinikums Ansbach an Bild gelangt ist, bleibt unklar. Eine Sprecherin des Klinikums sagt dazu: „Wir arbeiten in diesem Fall eng mit der Polizei zusammen – grundsätzlich aber halten wir uns an die ärztliche Schweigepflicht.“
Exilio hat auf unsere Frage nach der Schweigepflicht nicht reagiert. Ebenso wenig auf eine ganze Reihe weiterer kritischer Fragen, mit der wir Gisela von Maltitz vor einem Jahr und jetzt erneut konfrontiert haben. Diese betreffen Vorwürfe, die ehemalige Vereinsmitglieder, Mitarbeiter, ehrenamtliche und hauptamtliche Flüchtlingshelfer erheben.
Immer mehr Menschen, die einst gemeinsam mit Exilio Flüchtlingen zur Seite stehen wollten, wenden sich ab. Sie sprechen von intransparenter Verwendung von Fördergeld, mangelnder Kooperationsbereitschaft mit anderen Helfern, nachlässiger Betreuung von Flüchtlingen und rüdem Umgang mit Kritikern – der bis zur Androhung rechtlicher Schritte durch Anwälte reicht. Solche Erfahrungen machten neben einem ehemaligen Vereinsvorsitzenden auch zwei Mitglieder des Jugendhilfeausschusses im Landkreis Lindau, denen der Exilio-Anwalt Unterlassungserklärungen zuschickte, nachdem sie in einer öffentlichen Sitzung kritische Fragen zu Exilio gestellt hatten.
Landratsamt hat sich von Exilio distanziert
Für das Landratsamt Lindau, das Exilio früher durch Referenzschreiben bei Projektanträgen unterstützt hatte, war „jegliche Grundlage für eine Zusammenarbeit zerstört“. Das Verhältnis wurde weiter erschüttert durch die Klage zweier von Exilio betreuter Flüchtlinge gegen den Landkreis. Diesen hat das Landratsamt zwar eine Traumatherapie bewilligt – aber nicht bei Exilio. Das Landratsamt begründete dies damit, dass Axel von Maltitz keine Kassenzulassung besitze. Dieser Argumentation folgte das Gericht zwar nicht, es forderte jedoch – laut Landratsamt – einen Psychotherapeuten mit Approbation, also staatlicher Zulassung.
Über seine fachliche Qualifikation und die therapeutischen Methoden gibt Axel von Maltitz auf unsere Fragen hin keine Auskunft. Dass Exilio enge Kontakte und regen Austausch mit dem Kompetenzzentrum Psychotraumatologie der Uni Konstanz pflegt, wie auf der Homepage behauptet, stimmt so nicht. „Es gibt keine Projekt-Zusammenarbeit mit Exilio“, erklärte Maggie Schauer vom Kompetenzzentrum gegenüber der Süddeutschen Zeitung. Axel von Maltitz habe dort vor vielen Jahren einen Kurs zur Weiterbildung absolviert und vor einiger Zeit gebeten, „dass wir eine fachliche Mitverantwortung für seine Fälle übernehmen“. Dies lehnte das Zentrum ab. Das langjährige Engagement Exilios erwähnte Schauer lobend.
Gerichten genügt Axel von Maltitz’ fachliche Kompetenz nicht, um Gutachten über posttraumatische Belastungsstörungen bei Flüchtlingen auszustellen. Dies steht ausdrücklich in mehreren Urteilen des Verwaltungsgerichts Augsburg, die uns vorliegen. Auch das bayerische Gesundheitsministerium fordert für die Beurteilung der Reisefähigkeit eines Flüchtlings und einer möglichen Suizidgefahr das Urteil eines Facharztes. Obwohl diese Standards seit Jahren gefordert sind, erstellt Axel von Maltitz regelmäßig Gutachten – die dann nicht anerkannt werden und den betroffenen Flüchtlingen folglich nicht helfen.
Finanzierung des Vereins bleibt undurchsichtig
Undurchsichtig bleibt auch die Finanzierung des gemeinnützigen Vereins Exilio und seine geschäftlichen Verbindungen zur Privatpraxis von Maltitz’. Ein auf der Homepage des Vereins genannter Jahresbericht, der angeblich Auskunft über die Verwendung von Geld geben soll, ist dort in Wirklichkeit nicht hinterlegt. Konkrete Fragen zu Fördersummen, Mitgliederzahl, Anzahl der Betreuten, Behandlungskosten beantwortet Exilio nicht. Dass Exilio in früheren Jahren jährlich hunderttausende Euro umgesetzt hat, ist Protokollen zu entnehmen, die unserer Zeitung vorliegen.
Die Protokolle halten auch die Kritik von Vereinsmitgliedern am Umgang mit Fördermitteln fest sowie die – zumindest damals – klamme finanzielle Situation des Vereins. Wobei damals die Fördergelder vermutlich noch üppiger flossen. Denn nicht mehr alle prominenten Unterstützer, die Exilio nennt, sind aktuell noch im Boot. Die Aktion Mensch etwa, auf der Fördererliste oben angeführt, hat nach eigenen Angaben vor einigen Jahren zuletzt Geld nach Lindau überwiesen. Nach wie vor zu den Förderern gehört Kinderbuchautorin Cornelia Funke.
Vom Staat gibt es keine Förderung mehr
Kein Geld mehr erhält Exilio von staatlicher Seite. Früher mit der Asyl-Sozialberatung an zwei Gemeinschaftsunterkünften im Landkreis Lindau betraut, hat das Sozialministerium diese Förderung vor einem Jahr gestrichen. Hintergrund ist die mangelnde Kooperationsbereitschaft Exilios mit Beratern der Diakonie und des Landratsamts. Gegen den Förderstopp hat Exilio Klage eingereicht. Einen Verhandlungstermin beim Verwaltungsgericht Augsburg gibt es noch nicht.
Verein, Praxis und Wohnung der Familie von Maltitz – alles ist bei Exilio in Lindau unter einem Dach. Warum ein in Ansbach lebender Flüchtling bis an den Bodensee zur Begutachtung und zur Therapie reiste, wer die Fahrten bewilligt und bezahlt hat, bleibt unklar. Die Ausländerbehörde bei der Stadt Ansbach, in dessen Verantwortungsbereich sich Mohammad D. befand, erteilt „aufgrund datenschutzrechtlicher Bestimmungen keine Auskünfte über Bewilligung und Auszahlungszeitpunkt von Leistungen“.