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Atomkraftwerk bei Landshut: In Isar 1 lagern noch immer über 1000 radioaktive Brennelemente

Atomkraftwerk bei Landshut

In Isar 1 lagern noch immer über 1000 radioaktive Brennelemente

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    Das Kernkraftwerk Isar 1 bei Landshut wurde vor mehr als sieben Jahren abgeschaltet (Archiv).
    Das Kernkraftwerk Isar 1 bei Landshut wurde vor mehr als sieben Jahren abgeschaltet (Archiv). Foto: Armin Weigel, dpa

    Sylvia Kotting-Uhl von den Grünen, die Vorsitzende des Umweltausschusses des Bundestags, schlägt Alarm: Mehr als sieben Jahre nach der Abschaltung des Atomkraftwerks Isar 1 bei Landshut, das als Folge der Reaktorkatastrophe von Fukushima mit Beschluss der Bundesregierung vom 30. Juni 2011 seine Berechtigung zum Leistungsbetrieb verlor, befanden sich zum Stichtag 13. November 2018 noch immer 1031 hoch radioaktive abgebrannte Brennelemente im Abklingbecken. Üblich ist eine Lagerzeit von fünf Jahren. Das geht aus einer Antwort der

    Insgesamt wurden nach der Katastrophe von Fukushima acht Atomkraftwerke in Deutschland vom Netz genommen. Bei allen anderen abgeschalteten Atomkraftwerken sind nach Angaben von Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD), der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, die sogenannten Nasslagerbecken leer. Dort bleiben die Brennelemente so lange, bis die radioaktive Strahlung so weit abgeklungen ist und sie so stark abgekühlt sind, dass sie in Castoren zur Zwischenlagerung verpackt werden können.

    Wie aus der Antwort der Bundesregierung weiter hervorgeht, befinden sich derzeit in Gundremmingen bei Günzburg 2826 und in Grafenrheinfeld bei Schweinfurt 464 Brennelemente im Abklingbecken. Das ist aber aus Sicht der Grünen nicht überraschend, da die dortigen Reaktoren erst im Juni 2015 beziehungsweise Ende vergangenen Jahres stillgelegt wurden.

    Erschwerend kommt aus Sicht der Atomexpertin der Grünen hinzu, dass das Atomkraftwerk Isar 1 zu den Siedewasserreaktoren gehört, bei denen das Abklingbecken außerhalb des besonders geschützten Sicherheitsbehälters unter dem Reaktordach liegt. „Aufgrund der Nähe zum Flughafen München wird dieses Risiko noch relevanter“, kritisiert Kotting-Uhl gegenüber unserer Redaktion. Denn der Meiler Isar 1, der im November 1979 in Betrieb genommen wurde, sei bei seiner Planung und seinem Bau nicht explizit gegen Flugzeugabstürze ausgelegt worden.

    Atomkraftwerk Isar 1: "Eine gravierende Risiko-Verschleppung"

    Das sei auch der Grund gewesen, warum er bei der Laufzeitverlängerung durch die schwarz-gelbe Bundesregierung nur acht und nicht 14 zusätzliche Jahre bekam und warum er 2011 sofort vom Netz gehen musste. „Das ist eine gravierende Risiko-Verschleppung, ein absolutes Unding“, sagt die Vorsitzende des Umweltausschusses. „Eines der anfälligsten und am wenigsten robusten Atomkraftwerke ist sieben Jahre nach der Abschaltung noch immer rammelvoll mit hoch radioaktiven Brennelementen.“ Dafür gebe es „keine Entschuldigung“. In erster Linie sei dies ein „unverantwortliches Verhalten des Betreibers“, aber auch die bayerische Atomaufsicht habe sich „wieder mal einen inakzeptablen Schlendrian“ geleistet. „Angesichts der Nähe zum Flughafen München hätte man es nicht so weit kommen lassen dürfen.“

    Das bayerische Umweltministerium reagiert harsch auf die Vorwürfe: „Es ist unredlich, mit den Ängsten der Bevölkerung zu spielen“, sagte ein Sprecher auf Anfrage. Das Brennelementlagerbecken im Kernkraftwerk Isar 1 sei noch nicht vollständig entleert, weil die Genehmigung für die Nutzung der notwendigen Transport- und Lagerbehälter durch das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) erst im August 2017 erteilt worden sei. Seit der Erteilung dieser Genehmigung würden die Brennelemente kontinuierlich aus dem Lagerbecken entladen und in das vorgesehene Standortzwischenlager gebracht. Das Abklingbecken des Isar 1 werde voraussichtlich Ende des Jahres 2019 frei von Brennelementen sein, so der Sprecher. „Das Kernkraftwerk Isar I ist gegen den Absturz einer schnellfliegenden Militärmaschine geschützt. Daraus resultiert auch ein Grundschutz gegen den Absturz einer Zivilmaschine.“

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