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Asylpolitik: Landesbischof Bedford-Strohm kämpft für Eichstätter Flüchtling

Asylpolitik

Landesbischof Bedford-Strohm kämpft für Eichstätter Flüchtling

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    Bayerns Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm rief wegen des Eichstätter Falls sogar bei Innenminister Joachim Herrmann an.
    Bayerns Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm rief wegen des Eichstätter Falls sogar bei Innenminister Joachim Herrmann an. Foto: Britta Pedersen, dpa

    Ebrahim Jenekanlo hat Todesangst. Seit zwei Wochen sitzt der 33-jährige Kurde aus dem Iran in der Abschiebehaftanstalt Eichstätt. Sein letzter Asylantrag wurde im September 2020 abgelehnt, seither ist er ausreisepflichtig. Der Anwalt reichte einen Eilantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) ein, nach dem Jenekanlo möglicherweise die Todesstrafe drohe.

    Hinter den Kulissen laufen seither weitere Bemühungen, die Behörden umzustimmen. Unterstützer schickten eine Petition zum Landtag. Auch Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm griff vor wenigen Tagen zum Telefon und telefonierte mit Innenminister Joachim Herrmann, um sich für eine vorläufige Aussetzung der Abschiebung einzusetzen. „Ich will, dass über diesen Fall noch einmal beraten werden kann“, erklärte er auf Anfrage. Doch am Donnerstag wurde Jenekanlo für einen Corona-Test in Handschellen zum Flughafen München gefahren. „Am Freitag soll ich abgeschoben werden“, berichtet er am Telefon. „Sobald ich in Teheran ankomme und die Grenzpolizei meinen Namen sieht, wird sie mich festnehmen. Man schickt mich eigentlich in den Tod.“

    Flüchtling hatte Probleme mit dem Dolmetscher

    Jenekanlo floh 2010 aus dem nordwestiranischen Maku. Er stamme aus einer Familie, die dem Regime seit der islamischen Revolution Republik wegen ihrer Opposition bekannt sei, wie Jenekanlo in seiner Anhörung vor dem Bamf erklärte. Er habe selbst im Gefängnis gesessen, Brüder, Onkel und zuletzt eine Cousine wurden zu oft jahrzehntelanger Haft verurteilt. Doch das Bamf lehnte den Antrag 2011 ab. „Unvollständiger Sachvortrag“, heißt es in den Unterlagen.

    Das Protokoll ist tatsächlich nur eineinhalb Seiten lang. Das lag am Dolmetscher, erklärt Jenekanlo im Gespräch. Er habe ihn wegen der Mittagspause gedrängt, das Protokoll schnell zu unterschreiben, und versprochen, er werde einen weiteren Termin bekommen. Doch die Chance bekam er nicht mehr.

    Die iranischen Behörden vollstreckten nach Angaben der iranisch-kurdischen Menschenrechtsorganisation Hengaw seit Anfang des Jahres 123 Todesurteile, davon 30 gegen Kurden.

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