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Asyldebatte: Bayern stoppt seine Verfassungsklage gegen die Bundesregierung

Asyldebatte

Bayern stoppt seine Verfassungsklage gegen die Bundesregierung

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    Bundesinnenminister Thomas de Maiziere (rechts) und der bayerische Innenminister Joachim Herrmann haben in der Flüchtlingsdebatte eine Übereinkunft getroffen.
    Bundesinnenminister Thomas de Maiziere (rechts) und der bayerische Innenminister Joachim Herrmann haben in der Flüchtlingsdebatte eine Übereinkunft getroffen. Foto: Tobias Hase/dpa/ Symbolbild

    Die Bayerische Staatsregierung hat die angedrohte Verfassungsklage gegen die Bundesregierung wegen der Flüchtlingspolitik nun auch offiziell auf Eis gelegt. Zwar bleibe die CSU-Regierung mit Blick auf die zurückliegenden Monate bei der Ansicht, „dass der Bund seine Pflichten verkannt und damit Rechte des Freistaats verletzt hat“, sagte Justizminister Winfried Bausback (CSU) nach einer Kabinettssitzung in München.

    „Eine Klage ist aber kein Selbstzweck“, findet er. Entscheidend für den Verzicht sei neben den stark gesunkenen Flüchtlingszahlen vor allem, dass Berlin auf den bayerischen Kurs in der Flüchtlingspolitik eingeschwenkt sei: „Die Bundesregierung hat reagiert und sich ganz eindeutig in die Richtung bewegt, die wir immer eingefordert haben“, sagte Bausback. „Die Option einer Klage“ bleibe aber ohne zeitliche Begrenzung weiter bestehen.

    Der Bund wird weiter an der bayerisch-österreichischen Grenze kontrollieren

    Ende Januar hatte die Seehofer-Regierung per Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) unter Androhung einer Verfassungsklage die Begrenzung der Flüchtlingszahlen und effektive Grenzkontrollen eingefordert. Merkel hatte den Brief Ende April beantwortet, ohne auf die rechtlichen Fragen einzugehen.

    Als Argumentationshilfe für den eigenen Klage-Stopp dient der Staatsregierung auch eine am Montag getroffene Übereinkunft zwischen Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) und Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU). Darin sichert der Bund etwa eine „sichtbare Präsenz“ der Bundespolizei bei der Kontrolle der bayerisch-österreichischen Grenze zu. In enger Kooperation mit der bayerischen Polizei soll es laut einer gemeinsamen Erklärung nicht nur um die Verhinderung von illegaler Einwanderung gehen, sondern auch um die Bekämpfung von Terrorismus und schwerer Kriminalität.

    Der bayerische AfD-Verband verklagt die Staatsregierung

    Es bestehe zudem nun Einigkeit, dass die Kontrollen an den EU-Binnengrenzen fortgeführt werden müssten, bis die EU-Außengrenzen effektiv geschützt seien, sagte Herrmann: „Und wir sind uns einig, dass die Politik des Durchwinkens nicht hinnehmbar ist.“ Wie von Bayern gefordert, sei der Bund bereit, „Maßnahmen zu einer Begrenzung von Flüchtlingsströmen zu treffen, falls sich die derzeit niedrigen Flüchtlingszahlen wieder erhöhen“, berichtete Herrmann. Die von der CSU stets vehement eingeforderte Flüchtlingsobergrenze ist in dem Papier allerdings nicht zu finden.

    Herrmann sprach dennoch von einem „klaren und starken Signal“. Bayern sei mit seiner Klagedrohung nicht gescheitert. Vielmehr habe sich „unser Einsatz in Berlin für die innere Sicherheit Bayerns gelohnt“. Die Klagedrohung habe vor allem dem Vertrauen in die Politik geschadet, kritisierte dagegen SPD-Fraktionschef Markus Rinderspacher. CSU-Chef Horst Seehofer habe sich zum „Hampelmann“ gemacht, findet die Grüne Margarethe Bause: „Die Klage war eine Steilvorlage der CSU an die Rechtsaußen der AfD.“ Der bayerische AfD-Verband verklagte derweil die Staatsregierung, weil sie nicht vor Gericht zieht – wegen „Untätigkeit“.

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