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Asyl: Anti-Folter-Komitee kritisiert Abschiebe-Bedingungen in Bayern

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Anti-Folter-Komitee kritisiert Abschiebe-Bedingungen in Bayern

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    Eine Delegation des Europarats hat die Abschiebebedingungen in Bayern kritisiert. Darunter auch die Umstände der Unterbringung in der Eichstätter Anstalt.
    Eine Delegation des Europarats hat die Abschiebebedingungen in Bayern kritisiert. Darunter auch die Umstände der Unterbringung in der Eichstätter Anstalt. Foto: Peter Kneffel, dpa (Archiv)

    Das Anti-Folter-Komitee des Europarats (CPT) hat die Abschiebebedingungen in Bayern kritisiert. Die Kritik in einem Bericht des Komitees richtet sich konkret auch gegen die Abschiebehaftanstalt in Eichstätt. Das Bundesjustizministerium hat zu dem Bericht eine Stellungnahme verfasst und nimmt darin zu den einzelnen Punkten Stellung.

    Generell kritisiert das CPT, dass Betroffene in Deutschland häufig zu kurzfristig über ihre Abschiebungen informiert würden. Es sei unerlässlich, dass den Menschen rechtzeitig mitgeteilt werde, dass sie

    Müssen Asylbewerber ihr genaues Abschiebedatum wissen?

    Das Komitee hatte im August 2018 einen Abschiebeflug von München nach Afghanistan begleitet und dafür auch die Eichstätter Anstalt besucht. Der Ablauf der Ausweisung sei generell gut vorbereitet und professionell gewesen, erklärte das Komitee. Betroffene in dem ehemaligen Gefängnis in Eichstätt seien aber erst informiert worden, als Polizisten sie abholten, um sie zum Münchner Flughafen zu bringen, berichtete die Delegation.

    Das Justizministerium in Berlin wies darauf hin, Bayern vertrete die Auffassung, dass den Menschen in Abschiebehaft nicht das genaue Datum genannt werden müsse. Da sie sich in

    So läuft ein Asylverfahren ab

    Ob ein Flüchtling in Deutschland bleiben darf oder nicht, entscheidet sich oft in einer persönlichen Anhörung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Das Gespräch gilt als wichtigster Termin im Asylverfahren.

    Antragsteller sollen Lebensumstände, Reiseroute und Verfolgungsschicksal schildern. Bei jedem Antrag prüft das Bundesamt, ob eine der Schutzformen vorliegt: Asylberechtigung, Flüchtlingsschutz, subsidiärer Schutz oder Abschiebeverbot.

    Gegen abgelehnte Bescheide können Betroffene klagen. Erste Instanz ist das Verwaltungsgericht. Bei einer Niederlage ist der Gang vor das Oberverwaltungsgericht oder den Verwaltungsgerichtshof möglich – falls die Klage zugelassen wird. Letzte Instanz des Revisionsverfahrens ist das Bundesverwaltungsgericht.

    Anti-Folter-Komitee: Abzuschiebende wie Strafgefangene behandelt

    Das Anti-Folter-Komitee bemängelte zudem die Bedingungen des Abschiebegefängnisses in Oberbayern. Das Wachpersonal dort sei nicht speziell geschult, außerdem würden die dort untergebrachten Männer mehr wie Strafgefangene behandelt.

    So dürften sie beispielsweise nicht ihre eigene Kleidung tragen und könnten nicht direkt einen Arzt sprechen, sondern müssten einen Termin erst bei einem der Aufpasser anmelden, wie in dem Bericht bemängelt wurde.

    In der Antwort erklärte das Ministerium, dass die Männer in Abschiebehaft meist nicht genügend eigene Kleidung besäßen, um diese regelmäßig zu wechseln - deshalb werde auf Kleidung der Haftanstalt zurückgegriffen. Dass ein direkter Arztbesuch für die Insassen nicht möglich sei, wies das Justizministerium zurück. (dpa/lby)

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