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Aschaffenburg: 30 Jahre nach Vergewaltigung und Mordversuch - Polizei fasst mutmaßlichen Täter

Aschaffenburg

30 Jahre nach Vergewaltigung und Mordversuch - Polizei fasst mutmaßlichen Täter

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    Eine alte DNA-Spur bringt der Polizei den entscheidenden Hinweis.
    Eine alte DNA-Spur bringt der Polizei den entscheidenden Hinweis. Foto: Sven Hoppe, dpa (Symbol)

    Knapp 30 Jahre nach der Tat ist es Kripo und Staatsanwaltschaft Aschaffenburg gelungen, ein schweres Gewalt- und Sexualverbrechen an einer damals 22-Jährigen aufzuklären. Der 55-jährige Tatverdächtige sitzt seit Montag in Untersuchungshaft. Die Ermittlungen, ob der Beschuldigte auch für weitere Sexual- oder Gewaltstraftaten in Betracht kommen könnte, dauern noch an. Was sind "Cold Case"-Ermittlungen?

    Polizeisprecher Michael Zimmer und Leitender Oberstaatsanwalt Burkhard Pöpperl betonten am Dienstagmorgen in einer Presseerklärung: „Die Tatsache, dass Mord strafrechtlich nicht verjährt, ist auch für die Ermittler der Kripo Aschaffenburg immer wieder Anlass für sogenannte 'Cold Case'-Ermittlungen.“ Dabei werden die Unterlagen und Beweismittel dieser zum Teil Jahrzehnte zurückliegenden Fälle immer wieder geprüft. Dadurch sollen neue Ermittlungsansätze gewonnen werden. Regelmäßig werden auch beschlagnahmte Gegenstände (Asservate) neuen Spurensicherungsmethoden nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft unterzogen. So nahmen sich Anfang Januar 2015 Beamte der Kripo Aschaffenburg in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg eines ungeklärten Sexual-und Gewaltverbrechens aus dem Jahr 1988 erneut an.

    Eine Routineuntersuchung brachte den Durchbruch

    An jenem Montag, den 4. Januar 1988, hatte eine 22-Jährige aus dem Raum Offenbach eine Diskothek in der Aschaffenburger Innenstadt besucht. Als sie gegen 2 Uhr das Lokal verlassen hatte und in ihr Auto einsteigen wollte, wurde sie von dem Täter mit einem Stichwerkzeug bedroht und überwältigt. Der Mann zwang die junge Frau in ein abgelegenes Waldstück in Richtung Haibach zu fahren. Dort vergewaltigte sie der Täter über mehrere Stunden und stach mit dem Werkzeug mehrfach auf sie ein. Er war sich sicher, dass die Frau tot war, verscharrte sie oberflächlich und flüchtete mit deren

    Unverzüglich startete eine Großfahndung mit zahlreichen Einsatzkräften. Mit Hochdruck fahndete die Polizei nach dem Tatverdächtigen, der auf circa 25 Jahre geschätzt worden war. Außerdem suchte man unter anderem am Tatort - im Wald am Hasenkopf - intensiv nach der Kleidung und anderen verschwundenen Gegenständen des Opfers. Am Morgen des Tattags gegen 10.30 Uhr konnte der Mitsubishi der Frau am Wittelsbacher Ring sichergestellt werden. Trotz intensiver Fahndung und Ermittlung gelang es der Sonderkommission damals nicht, einen Tatverdächtigen festzustellen. Zahlreiche Presseveröffentlichungen, zum Beispiel mit einem Phantombild und der Auslobung von 5000 Mark, führten zwar zu mehreren Hinweisen, jedoch nicht zum Erfolg. Auch Befragungen der Anwohner in der Heinsestraße und das Verteilen von Flugblättern in über 40 Gaststätten verliefen ergebnislos. Letztlich musste das Verfahren von der Staatsanwaltschaft zunächst wegen unbekannter Täterschaft eingestellt werden. Die Tat ließ die Ermittler nicht los „Die äußerst brutale Vergewaltigung und der Mordversuch ließen die Ermittler allerdings nicht ruhen,” sagte Pöpperl. Mit Unterstützung der Operativen Fallanalyse (OFA Bayern) und des Bayerischen Landeskriminalamtes wurde der Fall jetzt aufgerollt.

    Der mutmaßliche Täter ist bei der Polizei nicht unbekannt

    Lka-Spezialisten führten umfangreiche Nachuntersuchungen von Asservaten hinsichtlich DNA-Spuren durch. Tatsächlich erhärtete das Ergebnis dieser Untersuchungen dann den dringenden Tatverdacht gegen den heute 55-Jährigen mit Wohnsitz im Landkreis Aschaffenburg. Auf Grundlage der Ermittlungen der 15-köpfigen Ermittlungskommission „Hasenkopf“ beantragte die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg am 19. Oktober einen Untersuchungshaftbefehl. Der Grund: dringender Tatverdacht des versuchten Mordes. Der Tatbestand der Vergewaltigung ist zwar seit 2008 verjährt, kann aber sehr wohl im Fall einer Verurteilung wegen Verdeckungsmordes beim Festsetzen des Strafmaßes berücksichtigt werden.

    Am 22. Oktober wurde der Beschuldigte bei einer Durchsuchungs- und Verhaftungsaktion, an der neben zwei leitenden Staatsanwälten über 35 Polizeibeamte teilnahmen, in seiner Wohnung widerstandslos festgenommen und in einer Haftzelle untergebracht. Er räumte gegenüber dem Leitenden Oberstaatsanwalt die Vergewaltigungstat ein, nicht aber den versuchten Mord. Zu einer förmlichen Beschuldigtenvernehmung war er nicht bereit. Am 23. Oktober wurde der Beschuldigte dem Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Aschaffenburg vorgeführt, der die Aufrechterhaltung des Haftbefehls wegen versuchten Mordes anordnete. Bei der Haftbefehlseröffnung machte der nun durch einen Rechtsanwalt vertretene Beschuldigte keine Angaben zur Sache.

    Der 55-Jährige ist bereits mehrfach strafrechtlich aufgefallen: So wurde er 2005 vom Amtsgericht Aschaffenburg wegen Vergewaltigung, versuchter sexueller Nötigung und Körperverletzung zu zwei Jahren Freiheitsstrafe mit Bewährung verurteilt. Seitdem ist er wegen Eigentumsdelikten und Sachbeschädigung verurteilt worden. Die Ermittlungen, auch ob der 55-Jährige für weitere bislang nicht aufgeklärte Sexualstraftaten und Tötungsdelikte als Täter in Frage kommt, dauern an. Diesbezüglich werden auch nach der Verhaftung des Tatverdächtigen sichergestellte mögliche Beweismittel überprüft.

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