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Antifolterausschuss: Kritik an Zuständen in Kaisheimer Gefängnis

Antifolterausschuss

Kritik an Zuständen in Kaisheimer Gefängnis

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    Der Antifolterausschuss des Europarates hat die Haftbedingungen in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Kaisheim im schwäbischen Landkreis Donau-Ries kritisiert. Dort gebe es beispielsweise aus grundsätzlichen Erwägungen in der Regel keine Behandlung von Drogenabhängigen mit Ersatzstoffen wie Methadon, heißt es in einem am Donnerstag in Straßburg veröffentlichten Bericht.

    Da eine solche Behandlung außerhalb der Anstalt allgemein verfügbar sei, sei dies mit dem Grundsatz einer gleichwertigen Versorgung „offenkundig nicht vereinbar“. „Bayern fällt schon auf, was die medizinische Versorgung und den Umgang mit Drogenkonsumenten angeht“, sagte Hans Wolff vom Antifolterausschuss.

    Die Expertengruppe hatte Ende 2015 mehrere deutsche Gefängnisse, forensische Psychiatrien und Polizeiinspektionen besucht. Erst im September 2016 hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Deutschland verurteilt, weil einem heroinabhängigen Häftling in Kaisheim über Jahre ein Ersatzstoff verwehrt worden war. Die Bundesregierung wies die Kritik als „nicht zutreffend“ zurück. Auch in Kaisheim würden Gefangene mit einem Ersatzstoff behandelt. Sogar während des Besuchs der Ausschussmitglieder habe sich ein Gefangener in Substitutionsbehandlung befunden.

    Der Leiter der Kaisheimer Anstalt, Friedhelm Kirchhoff, hat für die Kritik des Europarates ebenfalls wenig Verständnis. „In der JVA Kaisheim herrscht das Grundprinzip der Drogenfreiheit.“ Jeder Einzelfall werde von den Anstaltsärzten beurteilt und dann über die Frage nach der Notwendigkeit einer Substitution entschieden. Geeignet dafür seien Häftlinge, die nur kurze Zeit in Kaisheim sind oder in eine Anstalt wechseln, die diese Behandlung fortführen. Ansonsten verfolge man das Prinzip des körperlichen Entzuges unter ärztlicher Aufsicht und mit medikamentöser Unterstützung. Von aktuell 622 Insassen hätte etwa die Hälfte Drogenprobleme.

    Der Ausschuss bezeichnete es auch als „unhaltbaren Zustand“, dass Gefangene in Kaisheim nicht telefonieren könnten. Auch hier widerspricht Kirchhoff: „Natürlich dürfen Insassen telefonieren, aber nicht uneingeschränkt, wie das in anderen Bundesländern möglich ist.“ In Kaisheim folge man der bayerischen Gesetzgebung, die Häftlinge müssten daher jeden Anruf vorab anmelden.

    Viele JVA-Insassen beschwerten sich laut Ausschuss zudem über „rüdes und respektloses Verhalten und Sprachgebrauch“ von einigen medizinischen Mitarbeitern. Laut Bundesjustizministerium war das Verhalten des Personals in Kaisheim der Anstaltsleitung bekannt und es gab mehrere Gespräche dazu. „Derartiges Verhalten ist nicht akzeptabel, auch wenn ein Teil der in der Anstalt inhaftierten Gefangenen seinerseits zu provozierendem, respektlosem Verhalten gegenüber dem Personal der Krankenabteilung neigt.“ Zuletzt habe sich die Problematik – auch durch Personalwechsel – deutlich entspannt. (dpa, fene)

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