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Ansbach: Mann tötet Obdachlosen mit Tritten - Urteil im Prozess ist gefallen

Ansbach

Mann tötet Obdachlosen mit Tritten - Urteil im Prozess ist gefallen

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    Mit Tritten hat der Angeklagte den Obdachlosen getötet.
    Mit Tritten hat der Angeklagte den Obdachlosen getötet. Foto: Symbolbild, Ralf Lienert

    Wegen Mordes an einem Obdachlosen in Gunzenhausen ist ein 36-jähriger zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht Ansbach sprach den Hauptangeklagten am Mittwoch schuldig, den 54-Jährigen im vergangenen Sommer in der gemeinsamen Obdachlosenunterkunft mit Tritten getötet zu haben.

    Anschließend legte er die Leiche auf Bahngleise in der Nähe, um die Tat wie einen Selbstmord erscheinen zu lassen. "Beinahe wäre dieser perfide Plan aufgegangen", sagte der Vorsitzende Richter Jürgen Krach in seiner Urteilsbegründung. Nur zwei Zentimeter hätten gefehlt und der Zug hätte die Leiche in Stücke geteilt.

    Ein ebenfalls 36 Jahre alter Mitangeklagter muss wegen Körperverletzung eineinhalb Jahre ins Gefängnis. Das Gericht ordnete zudem eine Alkohol-Entziehungskur bei dem Mann an. Eine 17-Jährige bekam wegen gefährlicher

    "Kaum noch ein Knochen blieb heil."

    Der Richter schilderte die Tat im Juni 2014: Die Angeklagten hätten gemeinsam mit ihrem späteren Opfer - einem laut Zeugen extrem friedfertigen Menschen - Alkohol getrunken. Aufgrund eines Missverständnisses habe der Haupttäter dann mehrmals mit Händen und Fäusten auf den 54-Jährigen eingeschlagen.

    Dann sei für etwa eine halbe Stunde Ruhe eingekehrt. Um zu verhindern, dass das Opfer seine Peiniger anzeigt, habe der 36-Jährige den Obdachlosen später getötet, sagte der Richter. Die Kammer ging daher von Mord aus. Ursprünglich war der 36-Jährige nur wegen Totschlags angeklagt.

    Der Richter sprach von "massiven Trittserien" gegen den auf dem Rücken liegenden 54-Jährigen. Die Verletzungen seien mehr als gravierend gewesen. "Kaum noch ein Knochen blieb heil." Mehrere Knochen wurden sogar mehrfach gebrochen. "Dass diese Tritte einen direkten Tötungsvorsatz hatten, steht für das Gericht außer Zweifel", sagte Krach.

    Der Staatsanwalt hatte in seinem Plädoyer von einem "Terrorregime" gesprochen, das der 36-Jährige in der Obdachlosenunterkunft aufgebaut hatte. Er habe dort ein "Klima von Angst und Gewalt" geschaffen. Auf jegliche Probleme habe der "grundsätzlich immer betrunkene" Mann mit Gewalt reagiert.

    Ein Zug sollte alle Spuren verwischen

    Auch der Mitangeklagte hat den 54-Jährigen laut Urteil mehrmals geschlagen, die damals 16 Jahre alte Jugendliche habe ihm ein bis zwei Tritte gegen den Oberkörper versetzt. Nach der Tat habe die junge Frau versucht, die Blutspuren aufzuwischen. Auf einem Überwachungsvideo sei deutlich zu sehen, wie der 36-Jährige dann die Leiche aus dem Haus geschleppt habe.

    Um einen Selbstmord vorzutäuschen, hätten der Haupttäter und die 17-Jährige die Leiche auf die nahe gelegenen Gleise gelegt. "Man hoffte, dass ein Zug den Körper so zerteilt, dass die Trittspuren nicht mehr erkannt werden können", sagte Krach.

    Das Gericht stützte sein Urteil vor allem auf die Aussage der 17-Jährigen, die aus Sicht der Kammer in weiten Teilen glaubhaft war. Sie sei lange Zeit mit dem 36-Jährigen liiert gewesen und habe ihn geliebt. Auch in der Hauptverhandlung habe sie noch versucht, schützend ihre Hand über ihn zu halten. Da die Jüngste im Trio zur Tatzeit noch minderjährig war, fand der Prozess vor einer Jugendkammer statt. dpa, lby

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