Nun hat der 36 Jahre alter Mann Revision gegen das Urteil des Landgerichts Ansbach eingelegt, wie das Gericht am Montag bestätigte. Der Fall wird nun den Bundesgerichtshof beschäftigen.
Nach Auffassung des Gerichts hatte der Hauptangeklagte den 54 Jahre alten Obdachlosen im vergangenen Sommer in der gemeinsamen Obdachlosenunterkunft in Gunzenhausen mit Tritten getötet. Anschließend legte er die Leiche auf Bahngleise in der Nähe, um die Tat wie einen Selbstmord erscheinen zu lassen. Der Staatsanwalt hatte in seinem Plädoyer von einem "Terrorregime" gesprochen, dass der 36-Jährige in der Obdachlosenunterkunft aufgebaut habe.
Die beiden Mitangeklagten gingen nicht gegen das Urteil vor, es ist für sie somit rechtskräftig. Ein ebenfalls 36-Jähriger muss wegen Körperverletzung eineinhalb Jahre ins Gefängnis, eine 17-Jährige bekam wegen gefährlicher dpa/AZ