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Ansbach: Familienmörder von Gunzenhausen muss lebenslang in Haft

Ansbach

Familienmörder von Gunzenhausen muss lebenslang in Haft

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    Vor dem Landgericht Ansbach muss sich seit Anfang Mai ein 31-Jähriger verantworten, der vor einem knappen Jahr seine drei Kinder und deren Mutter ermordet haben soll.
    Vor dem Landgericht Ansbach muss sich seit Anfang Mai ein 31-Jähriger verantworten, der vor einem knappen Jahr seine drei Kinder und deren Mutter ermordet haben soll. Foto: Nicolas Armer, dpa

    Der Familien-Mörder von Gunzenhausen muss lebenslang hinter Gitter. Die erste große Strafkammer im Landgericht Ansbach sah es am Mittwoch als erwiesen an, dass der 31-Jährige seine drei Kinder und deren Mutter vergangenen Juni im mittelfränkischen

    Familienvater tötet Ehefrau und Kinder - Angehörigen sprechen von Tyrann

    Während des mehrtägigen Prozesses gab sich der Mann wortkarg. Über seine Anwältin hatte er gleich zum Prozessbeginn mitteilen lassen, er werde von seinem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch machen.   

    Der Familienvater hatte seine schlafenden Kinder im Alter von 3, 7 und 9 Jahren sowie seine 29-jährige, von ihm getrennt lebende Ehefrau Ende Juni 2018 mit einem Messer erstochen. Danach ist der Maschinen- und Anlagenführer vom Balkon im dritten Obergeschoss gesprungen. 

    Der Schwager des Angeklagten beschrieb den 31-Jährigen als gewalttätigen Familientyrannen, der seine Schwester immer wieder aufs Übelste beleidigt habe. Bereits bei Kleinigkeiten sei er ausgerastet. "Das hat sich über die Jahre nicht gebessert. Wir haben ihn belehrt, er soll damit aufhören. Aber er hat uns alle manipuliert und belogen." 

    Mutter soll in ständiger Angst gelebt haben

    Dennoch habe seine Schwester gezögert, sich von ihrem Mann zu trennen - auch wegen der drei Kinder. "Sie hatte Angst, das allein zu bestreiten", berichtete ihr Bruder. Offenbar habe sie schon länger in extremer Angst gelebt. Schon einmal habe der Angeklagte ihr damit gedroht, dass er den Kindern etwas antue, wenn sie ihn verlasse. 

    Schließlich habe sie dennoch den Entschluss gefasst, sich von dem immer wieder gewalttätigen Mann zu trennen. Nachdem er seine zwei Söhne in deren Kinderzimmer geschlagen habe, hatte die Polizei bereits ein Kontaktverbot verhängt.

    Unter einem Vorwand verschaffte sich der Familienvater schließlich am Tattag Zugang zur Wohnung seiner Frau. Auch der Bruder der getöteten Frau, der zum Schutz seiner Schwester in der Familienwohnung übernachtete, konnte die Taten nicht mehr verhindern. (dpa/lby)

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