Gegen den mutmaßlichen Verkäufer der Amok-Pistole von München wird jetzt auch wegen fahrlässiger Tötung ermittelt. Das Amtsgericht Marburg habe den Haftbefehl auf fahrlässige
Die Internet-Gespräche des Waffenhändlers wurden sichergestellt
Gegen die Freundin des 31-Jährigen werde weiterhin wegen Beihilfe zu Waffendelikten ermittelt.
Der Haftbefehl war zunächst nur wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz erlassen worden. Die Überprüfung der sichergestellten Kommunikation des mutmaßlichen Waffenhändlers aus dem Darknet - dem anonymen Bereich des Internets - habe jedoch Hinweise auf Fahrlässigkeit ergeben, sagte Ungefuk.
Der Marburger wusste offenbar nicht, was der Amok-Schütze mit der Pistole vorhatte
Anhaltspunkte, dass der 31-jährige Marburger wusste, was der Amok-Schütze mit der Waffe vorhatte, gebe es nicht. Weitere Einzelheiten zu den Ermittlungen nannte Ungefuk nicht.
Der mutmaßliche Waffenhändler war Mitte August in Marburg bei einem Scheingeschäft überführt worden. Seither sitzt der arbeitslose Verkäufer in U-Haft. Er soll dem Amokläufer von München eine Pistole samt Munition für 4350 Euro verkauft haben. Damit hatte der 18-Jährige am 22. Juli in München neun Menschen und sich selbst erschossen. dpa
Mutmaßlicher Verkäufer der Münchener Amok-Waffe in U-Haft
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