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Amok-Alarm in Memmingen: Polizei räumt Fehler bei der Kontrolle des Waffenraums ein

Amok-Alarm in Memmingen

Polizei räumt Fehler bei der Kontrolle des Waffenraums ein

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    Ein 14-Jähriger hat am Dienstagmittag vergangener Woche in der Lindeschule Mittelschule in Memmingen einen Schuss abgegeben und damit einen Amok-Alarm ausgelöst.
    Ein 14-Jähriger hat am Dienstagmittag vergangener Woche in der Lindeschule Mittelschule in Memmingen einen Schuss abgegeben und damit einen Amok-Alarm ausgelöst. Foto: dpa

    Damals war der Tresorraum des Vaters des 14-Jährigen, der am Dienstag vergangener Woche einen Schuss an der Lindenschule abgegeben hatte, nämlich schon einmal von der Polizei kontrolliert worden. Wie Polizeisprecher Christian Owsinski auf Nachfrage von Augsburger Allgemeine Online einräumte, hatte der Beamte seinerzeit jedoch nicht erkannt, dass die Stahltüre zu dem rund acht Quadratmeter großen, fensterlosen Kellerraum nicht die ausreichende Schutzklasse für die in ihm gelagerte Anzahl an Waffen hat.

    So hatte erst am Mittwoch ein Experte des Landeskriminalamts (LKA) bei einer Hausdurchsuchung festgestellt, dass die zwölf Lang- und 15 Kurzwaffen nicht ordnungsgemäß untergebracht waren. Die Waffen wurden noch am selben Abend sichergestellt. Da bei der Durchsuchung zudem mehr Sprengstoff zum Abfüllen in Patronen, als erlaubt, sowie eine manipulierte Waffe gefunden wurde, wird gegen den 53-jährigen Vater inzwischen auch wegen Verstößen gegen das Waffen- und Sprengstoffrecht ermittelt.

    Änderungen im Waffenrecht nach Amokläufen

    Nach dem Amoklauf im Erfurter Gutenberg-Gymnasium vor zehn Jahren und nach der Bluttat von Winnenden 2009 hat der Gesetzgeber das Waffenrecht in Deutschland verschärft. Einige wichtige Änderungen:

    2002: Einführung einer verpflichtenden medizinisch-psychologischen Untersuchung für angehende Schützen unter 25 Jahren.

    2002: Die Altersgrenze für Kauf und Besitz von Schusswaffen bei Sportschützen steigt von 18 auf 21, bei Jägern von 16 auf 18 Jahre.

    2002: Schießsportordnungen von Verbänden, die auch ein sogenanntes Bedürfnis für bestimmte Waffen begründen können, müssen behördlich genehmigt werden.

    2009: Verschärfte Überprüfungsmöglichkeit für das sogenannte waffenrechtliche Bedürfnis.

    2009: Schießen mit großkalibrigen Waffen ist erst ab 18 Jahren möglich.

    2009: Weitgehendere Möglichkeiten zur Kontrolle der Waffenaufbewahrung, auch mit verdachtsunabhängigen Kontrollen, aber normalerweise kein Zutritt zur Wohnung ohne Zustimmung des Waffenbesitzers.

    2012: - Der Bundestag beschließt am Jahrestag des Erfurter Amoklaufs im April die Zusammenfassung von Daten der rund 600 kommunalen Waffenbehörden in einem deutschlandweiten Waffenregister.

    Der 14-jährige Sohn des Mannes hatte am Dienstagmittag vergangener Woche in der Lindeschule Mittelschule in Memmingen einen Schuss abgegeben und damit einen Amok-Alarm ausgelöst. Anschließend hatte er sich mit zwei scharfen Waffen und einer Luftdruckpistole auf einem Sportplatz verschanzt. Nach einem mehrstündigen Nervenkrieg mit einem Großaufgebot der Polizei ergab er sich am Abend den Einsatzkräften. Verletzt wurde niemand. Ein Haftrichter vor dem Amtsgericht Memmingen ordnete an, den Jugendlichen in der Psychiatrie eines Bezirkskrankenhauses in Bayern unterzubringen. Zur Tat hat er sich bislang nicht geäußert.

    Für die Genehmigung des Tresorraums reichten ein paar Fotos

    Da die Waffen, mit denen der 14-Jährige um sich schoss, aus dem Besitz des Vaters stammten, hat der Fall auch neue Fragen zur Unterbringung von Waffen in Privathaushalten und der Kontrollpraxis der Behörden aufgeworfen. Neue Details dürften die Diskussion nun weiter anfachen: Nach der Verschärfung des Waffenrechts in Folge des Amoklaufs von Winnenden war der 53-Jährige 2010 - wie auch die 750 weiteren Personen mit Waffenbesitzkarte im Bereich der Stadt Memmingen - schriftlich aufgefordert worden, erneut die ordnungsgemäße Unterbringung ihrer Waffen nachzuweisen. Der Vater des 14-Jährigen war dem damals auch korrekt nachgekommen: Er schickte eine Fotostrecke des Kellers an die Stadt. In anderen Fällen reichte auch die Vorlage eines Kaufbeleges, etwa eines Tresors, aus.

    Laut Thomas Schuhmaier, Referatsleiter für öffentliche Sicherheit und Ordnung bei der Stadt Memmingen, ist diese Art der Überprüfung übliche Praxis. „Eine lückenlose Kontrolle vor Ort in allen Haushalten ist nicht möglich.“ Anhand der eingereichten Fotos sei hingegen nicht erkennbar gewesen, dass die Türe nicht die vorgeschriebene Schutzklasse aufweist.

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