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Altomünster: Streit um Kloster Altomünster: Bewohnerin darf vorerst bleiben

Altomünster

Streit um Kloster Altomünster: Bewohnerin darf vorerst bleiben

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    Postulantin Claudia Schwarz kämpft gegen die Auflösung des Klosters in Altomünster. Das Verwaltungsgericht entschied nun, dass sie vorerst bleiben kann.
    Postulantin Claudia Schwarz kämpft gegen die Auflösung des Klosters in Altomünster. Das Verwaltungsgericht entschied nun, dass sie vorerst bleiben kann. Foto: Jakob Stadler (Archiv)

    Das Gericht entschied am Donnerstag, das Verfahren ruhen zu lassen - bis über das weitere Schicksal der 39-Jährigen und des Klosters entschieden ist. Nonnen-Anwärterin und Juristin Claudia Schwarz hatte vor dem Verwaltungsgericht München darum gestritten, trotz mangelhaften Brandschutzes bleiben zu können. "In 500 Jahren sind Nonnen in dem Kloster auf alle möglichen Weisen ums Leben gekommen", argumentierte Schwarz vor

    Landratsamt Dachau sieht Brandschutz im Kloster nicht gewährleistet

    Aus Brandschutzgründen ist es aber nach Ansicht des Landratsamtes Dachau nicht zu verantworten, dass sie weiter in dem Gebäude wohnt. Die Behörde hatte ihr deshalb die weitere Nutzung untersagt. Es gebe Holzböden und nur einen Ausgang. Die Fenster seien zum großen Teil vergittert - oder so klein, dass ein Mensch nicht durchkomme, heißt es bei der Behörde. Das Landratsamt

    Am 26. Februar entscheidet das Landgericht über das Räumungsverfahren

    Die Juristin hat im Namen der letzten Nonne Widerspruch auch gegen die vom Vatikan beschlossene Auflösung des Klosters eingelegt - und weigert sich auszuziehen. Die Nonne war vor einem Jahr ausgezogen. Doch mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes ist es nicht getan. Zugleich läuft ein Räumungsverfahren der Erzdiözese München und Freising, in deren Besitz das Kloster und seine Liegenschaften übergegangen sind. Darüber wird am 26. Februar vor dem Landgericht (dpa/lby)

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