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Altomünster: Etappensieg für Erzbistum im Streit um besetztes Kloster

Altomünster

Etappensieg für Erzbistum im Streit um besetztes Kloster

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    Claudia Schwarz musste am Montag einen Rückschlag im Streit um die Räumung des besetzten Klosters Altomünster hinnehmen.
    Claudia Schwarz musste am Montag einen Rückschlag im Streit um die Räumung des besetzten Klosters Altomünster hinnehmen. Foto: Lino Mirgeler, dpa

    Im Streit um die Räumung des besetzten Klosters Altomünster hat die Erzdiözese München und Freising einen Etappensieg errungen. Das Landgericht Birgitten-Ordens Nonne werden. Das Erzbistum kann nach dem Urteil nun ein Zwangsgeld oder Ersatzhaft beantragen, um die 39-Jährige zum Ausziehen zu zwingen. Die Höhe legt das Gericht fest, laut Gesetz sind bis zu 250 000 Euro möglich. Bei der Erzdiözese hieß es zunächst nur: "Wir prüfen die nächsten Schritte."

    Schwarz kündigte gegen die Entscheidung Berufung an

    Das Gericht habe einen falschen Schluss gezogen, sagte sie. In einem Vergleich sei 2017 vereinbart worden, dass sie bis zu einer endgültigen Entscheidung der Apostolischen Signatur in Rom bleiben könne. Richter Marcus Preißinger kam allerdings zu dem Schluss, dass auch eine Vorentscheidung aus

    Der Vatikan hatte die Auflösung des Klosters beschlossen, weil dort nur noch eine Nonne lebte, Apollonia Buchinger. Die Mindestbesetzung besteht aber laut Kirche aus drei Ordensfrauen. Apollonia zog vor einem Jahr in eine Wohnung in Vilseck in der Oberpfalz um. Schwarz kämpfte weiter. Für Apollonia formulierte sie einen Widerspruch beim

    Entscheidung der Apostolischen Signatur erwartet

    Demnächst wird dem Vernehmen nach eine endgültige Entscheidung der Apostolischen Signatur erwartet, immerhin das höchste Gericht der römischen Kurie. Auch weltliche Gerichte befassten sich mit dem Fall. Vor dem Verwaltungsgericht München hatte Schwarz Mitte Februar durchgesetzt, trotz teils mangelhaften Brandschutzes bleiben zu können. Sie zog dazu in eine andere Zelle. Vor dem Amtsgericht Dachau erkämpfte sie zuvor gegen die Erzdiözese, dass ihr Aufenthalt nicht gestört werden dürfe. 

    Bereits 2017 hatte Schwarz in einem ersten Verfahren vor dem Landgericht München II mit der Erzdiözese einen Vergleich geschlossen, dass sie bis zur Entscheidung Roms über den Widerspruch zur Ordensauflösung im Kloster wohnen kann. Welche Entscheidung aus Rom gemeint war - eine vorläufige oder endgültige - darum ging es nun im zweiten Landgerichts-Verfahren.

    Deutsche Ordensoberenkonferenz ist besorgt

    Über Stunden hörte Richter Marcus Preißinger dazu Zeugen. Sogar der Richter aus dem Vorverfahren trat in den Zeugenstand. "Frau Schwarz, Sie sind überhaupt nicht dran", ermahnte Preißinger zwischendurch immer wieder die redegewandte Juristin, die sich dem zurückgezogenen Ordensleben mit weitgehender Kontemplation unterwerfen will. "Frau Schwarz, wir sind hier nicht im Diskutierclub."

    Besorgt äußerte sich der Vorstand der Deutschen Ordensoberenkonferenz (DOK), Dachverband der Ordensgemeinschaften in Deutschland: "Der Weg, den die vermeintliche Ordensanwärterin gehen will, steht im Widerspruch zu dem, wie sich ein gelingendes geistliches Leben in einer Ordensgemeinschaft gemeinhin entfalten sollte." Es fehle jedwede geistliche Ausbildung als Voraussetzung für den "langen spirituellen Weg" bis zum Eintritt in einen Orden. Schwarz hingegen sagt, sie halte den Klosterablauf ein. Ihr Tag beginne um 5 Uhr und sei geprägt von Gebeten. Und von wegen Nachwuchs: Schwarz legte nun Unterschriften von vier Frauen vor, die angeblich in Altomünster Nonne werden wollen.Schwarz legt Wert darauf, dass sie das Kloster nicht besetzt hat. Sie sei in Übereinstimmung mit Apollonia eingezogen, um dort Novizin zu werden. (dpa/lby)

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