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Allgäu: Zwei Straftäter fliehen aus Kaufbeurer Bezirkskrankenhaus

Allgäu

Zwei Straftäter fliehen aus Kaufbeurer Bezirkskrankenhaus

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    Aus der forensischen Abteilung im BKH Kaufbeuren sind zwei psychisch kranke Straftäter geflohen.
    Aus der forensischen Abteilung im BKH Kaufbeuren sind zwei psychisch kranke Straftäter geflohen. Foto: Mathias Wild

    Filmreife Flucht zweier Straftäter in Kaufbeuren: Die suchtkranken Patienten der forensischen Abteilung im Bezirkskrankenhaus (BKH) haben sich an Bettlaken aus dem zweiten Stock einer speziell gesicherten Ausweichstation abgeseilt. Zuvor hatten der 21 Jahre alte Mann und sein 46-jähriger Kumpan ein Fenster zertrümmert.

    Hinweis auf Aufenthaltsort der beiden Männer gibt es nicht

    Die zuständige Staatsanwaltschaft Memmingen bestätigt den Sachverhalt. Die Männer waren laut Thomas Düll, Vorstandsvorsitzender der Bezirkskliniken Schwaben, Zimmergenossen in dem Maßregelvollzugsbereich der Klinik. "Die beiden waren drogenabhängig und wegen Beschaffungskriminalität zunächst im Gefängnis. Anschließend kamen sie zu uns in die forensische Abteilung."

    Der Ausbruch der Männer ereignete sich nach Informationen unserer Redaktion bereits in der Nacht vom 3. auf den 4. August. Entdeckt worden war die Flucht laut Düll, weil eine Nachtschwester die Laken aus dem Fenster hängen sah. Die Fahndung blieb bis dato erfolglos. Einen Hinweis auf den Aufenthaltsort der Männer gibt es nicht. Die bislang nationale Fahndung wurde mittlerweile in eine internationale Fahndung ausgeweitet.

    Warum wird nicht öffentlich nach Straftätern gefahndet?

    Doch wie konnten die Straftäter überhaupt einfach so durch ein Fenster entkommen? "Es gibt ja nicht nur geschlossene Abteilungen, wo die Fenster vergittert sind", erklärt Sebastian Murer, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Memmingen. "Im Laufe der Maßregel gibt es Lockerungsstufen, schließlich sollen Straftäter wieder integriert werden." In einer solchen Abteilung seien die Männer untergebracht gewesen.

    Nach dem Ausbruch gab es zunächst weder einen Hinweis an die Presse noch einen Aufruf für eine öffentliche Fahndung mit Lichtbildern der Flüchtigen. Laut Murer habe man nach "Abwägung aller Umstände" dafür keinen Anlass gesehen, schließlich sei eine öffentliche Fahndung ein erheblicher Eingriff in die Persönlichkeitsrechte eines Menschen. "Eine öffentliche Fahndung ist nicht der Standardfall", erklärt Murer. "Das wird nur gemacht, wenn jemand als ganz stark fremdgefährdend eingeschätzt wird." Diese Einschätzung sei bei dem 21-Jährigen und dem 49-Jährigen jedoch nicht gegeben.

    Zuletzt hatte eine Großfahndung nach zwei entflohenen Häftlingen im Allgäu für Aufsehen gesorgt. Mehr dazu lesen Sie hier.

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