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Allgäu: Urteil im Fall Bernert - die Mutter ist verzweifelt

Allgäu

Urteil im Fall Bernert - die Mutter ist verzweifelt

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    Am Dienstagmorgen um kurz nach zehn Uhr gibt es in der Welt von Claudia Bernert keine Hoffnung mehr. Ihr Anwalt ruft sie auf dem Handy an. Und die Neuigkeiten, die er hat, sind keine guten: Aus und vorbei. Ihr 22 Jahre währender Kampf um eine Entschädigung ihres bei der Geburt schwerst geschädigten Sohnes Daniel ist verloren. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Revision der Familie Bernert zurückgewiesen. Das seit 1992 laufende Zivilverfahren, das bundesweit für Schlagzeilen sorgte, ist zu Ende.

    Mit seinem Spruch bestätigte der BGH das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München vom März 2013. Im Kern hieß dessen Aussage: Ein Großteil der Behinderungen des heute 29-jährigen Daniel Bernert seien nicht auf Behandlungsfehler im Krankenhaus zurückzuführen. Vielmehr sei er im Oktober 1984 bereits schwer geschädigt im damaligen Krankenhaus Immenstadt auf die Welt gekommen.

    Für diese vorgeburtlichen Schäden könnten jedoch weder Arzt noch Hebamme verantwortlich gemacht werden. Die Familie von Daniel Bernert hatte stets argumentiert, schuld an der Behinderung sei das Fehlverhalten von Arzt und Hebamme vor, während und nach der Geburt gewesen.

    Das Urteil besagt nun: Der bei der Geburt beteiligte Arzt und die Hebamme – beide bei der Allianz versichert – müssen nur für ihre Versäumnisse nach der Geburt und den daraus entstandenen weitergehenden Schaden haften. Dieser wurde vom OLG mit 20 Prozent angenommen. Die zugesprochene Entschädigung haben die Allianz und die Versicherungskammer Bayern (für das Krankenhaus) bereits bezahlt. Claudia Bernert und ihr Sohn erhielten insgesamt 273.000 Euro – darüber hinaus bekommt Daniel Bernert eine lebenslange monatliche Rente von rund 750 Euro.

    Die Entscheidung des BGH kann die Mutter nicht nachvollziehen

    Am Tag der Entscheidung scheint in Bad Krozingen die Sonne. Claudia Bernert ist dort mit ihrem Sohn Daniel zur Behandlung in einer Klinik. Doch es gibt nichts, was sie momentan weniger interessieren würde als das frühsommerliche Wetter. Als Bernert ans Handy geht, klingt ihre Stimme brüchig. „Natürlich hofft man, aber eigentlich habe ich schon mit so einem schlechten Ausgang gerechnet“, sagt die 62-Jährige. Die Entscheidung des BGH könne sie nicht nachvollziehen. Der Ausgang des Verfahrens bedeute für sie „einen unwahrscheinlichen finanziellen Verlust“. Die Entschädigung von 273000 Euro reicht laut Bernert bei Weitem nicht für eine lebenslange Betreuung des geistig und körperlich behinderten Sohnes aus. Allein die Pflegekosten liegen demnach bei monatlich rund 4000 Euro.

    Claudia Bernert sagt, sie habe all die Jahre nur aus einem einzigen Grund gekämpft: „Ich wollte, dass mein Sohn abgesichert ist.“ Ihr Anwalt hat einmal ausgerechnet, dass die Familie etwa vier bis fünf Millionen Euro benötigt hätte, um eine lebenslange Betreuung von Daniel sicherzustellen. Und nun sind es 273000 Euro. „Nun muss ich weiterleben mit meiner größten Sorge: Was passiert mit Daniel, wenn ich nicht mehr bin?“ Verzweifelt klingt das. Dann sagt sie noch: „An Gerechtigkeit glaube ich nicht mehr. Die gibt es nicht mehr für mich.“

    2002 soll ein Kinderarzt ein falsches Gutachten abgegeben haben

    Ob er den BGH-Spruch als gerecht empfindet, lässt der Anwalt der Familie Bernert, Pierre Zimmermann, offen. Für den Juristen sind die entscheidenden Fehler bereits vor Jahren gemacht worden. Im Jahr 2002 habe ein Kinderarzt ein fachlich falsches Gutachten abgegeben, sagt der Anwalt.

    Dieses habe im Prozess eine entscheidende Rolle gespielt, weil sich alle weiteren Urteile darauf gründeten. Gegen den Gutachter hat Zimmermann nun Klage vor dem Landgericht München eingereicht. „Es ärgert mich, dass es in Deutschland bei Personenschäden kein qualifiziertes Gutachterwesen gibt. Die Gutachter sind nicht objektiv und vertreten oft nur die Interessen von Versicherungen“, sagt Zimmermann.

    Die Allianz hat zu dem Fall auch Stellung genommen. In einer 16 Zeilen langen Pressemitteilung unter dem Titel „BGH-Urteil im Fall Bernert“ werden die Fakten zusammengefasst. Darüber hinaus: „Kein Kommentar.“

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