Auch an dem zweiten Kalb, das Anfang August ausgeweidet auf einer Weide in Wertach lag, sind DNA-Spuren eines Wolfs nachgewiesen worden. Die Ergebnisse liegen dem Landesamt für Umwelt (LfU) seit gestern vor. Auch die Proben der beiden neugeborenen Kälber, die in Kranzegg tot gefunden wurden, sind ausgewertet. An einem Tier, das nur am Ohr etwas angefressen war, wurden Spuren eines Hundes nachgewiesen. Hier stehe zudem fest, dass das Kalb bereits tot auf die Welt kam, sagte eine LfU-Sprecherin. Die Proben des zweiten Kalbs, von dem nur noch Kopf und zwei Beine übrig waren, konnten nicht ausgewertet werden. Ob auch dieses Kalb bereits tot auf die Welt kam, war nicht mehr festzustellen. Somit wurden an drei der fünf toten Kälber im Oberallgäu Wolfsspuren nachgewiesen. Ob es immer derselbe Wolf war, sollen weitere Untersuchungen ergeben.
Verbände kritisieren den Aktionsplan Wolf
Wie geht es jetzt weiter? Bei dieser Frage verweist das Landesamt für Umwelt (LfU) auf den Bayerischen Aktionsplan Wolf, der kürzlich verschiedenen Verbänden vorgelegt wurde und noch in diesem Jahr in Kraft treten soll. Darin stehe im Mittelpunkt, dass die Sicherheit des Menschen oberste Priorität habe und dass die Staatsregierung sich zur Weidehaltung bekenne. Doch was das für einen möglichen Abschuss des Wolfes im Oberallgäu heißt, bleibt offen. Es müssten jetzt Entscheidungen getroffen werden, fordert Landrat Anton Klotz in einem aktuellen Brief an Umweltminister Marcel Huber.
Landrat: Macht ein Wolf Probleme, muss er erlegt werden
Gleichzeitig formiert sich Widerstand gegen den Aktionsplan. In einer Pressemitteilung lehnen der Bund Naturschutz Bayern, die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe und die Gregor Louisoder Umweltstiftung das Papier ab. Es sei eher ein „Wolfsabschussplan“. Auch sei es nicht wahr, dass die Verbände bei der Ausarbeitung der aktuellen Version beteiligt gewesen seien. Ihre Anmerkungen seien ignoriert oder ins Gegenteil verkehrt worden, teilten die Verbände mit. Sie fordern, dass es keinen „Abschuss auf Verdacht“ geben und ein Schadwolf nur auf Grundlage einer artenschutzrechtlichen Einzelfallprüfung erlegt werden dürfe. Zudem müssten Förderrichtlinien für den Herdenschutz zeitnah ausgearbeitet werden.
Dem steht Landrat Klotz gegenüber, der in seinem Brief an Minister Huber feststellt: „Tausende Hektar Alp- und Viehweiden sind nicht zu schützen. Vielmehr ärgern sich die Landwirte sehr über die ständigen Belehrungsversuche.“ Dem Inhaber eines Jagdreviers müsse es möglich sein, einen „Problemwolf“ zu erlegen, wenn er ihn sehe.