Am Donnerstag verhandelt der Bundesgerichtshof (BGH) über die Verurteilung einer Islamistin aus dem Allgäu. Im Januar 2014 war die junge Mutter mit ihren damals drei und sieben Jahre alten Töchtern nach Syrien gereist. Dort wurde sie die Zweitfrau eines "Gotteskriegers". Dieser hatte sich der Al-Nusra-Front angeschlossen, dem syrischen Al-Kaida-Ableger. Als sie zurückkehrte, wurde die Frau zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.
Immenstädterin reiste nach Syrien, um die Zweitfrau eines "Gotteskriegers" zu werden
Die Staatsanwaltschaft München, die drei Jahre Haft für die Frau gefordert hatte, legte Revision in Karlsruhe ein. Sie will die Frau auch wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat verurteilt sehen. Das Landgericht München hatte die damals 30-jährige aus Immenstadt im Allgäu lediglich wegen Entziehung Minderjähriger verurteilt. Wann der BGH sein Urteil verkünden will, ist noch nicht bekannt.
Das ist das erste Mal, dass die Problematik der sogenannten Heimkehrer das Karlsruher Revisionsgericht beschäftigt. Der BGH wird dabei Gelegenheit haben, die Strafbarkeit für Islamisten zu konkretisieren. dpa/lby