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Allgäu-Airport: Gericht kündigt Entscheidung über Allgäu-Airport für Mitte Juli an

Allgäu-Airport

Gericht kündigt Entscheidung über Allgäu-Airport für Mitte Juli an

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    Wird der Allgäu-Aiport ausgebaut oder nicht? Eine Entscheidung soll im Juli fallen.
    Wird der Allgäu-Aiport ausgebaut oder nicht? Eine Entscheidung soll im Juli fallen. Foto: Andreas Gebert, dpa

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof will am 14. Juli über die geplante Erweiterung des Allgäu-Airports entscheiden. Nach viertägiger mündlicher Verhandlung beantragte der Anwalt der Ausbaugegner am Donnerstag die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses: "Er ist rechtswidrig und darf nicht vollzogen werden", sagte Lutz Eiding, der in dem Verfahren in München den Bund Naturschutz (BN), fünf Anlieger und die Gemeinde Westerheim vertritt. Deren Bürgermeisterin Christa Bail nannte den Flughafen einen "Splitter im Herzen" der Kommune und appellierte an den Senat: "Bitte denken Sie an das arme, geplagte

    Die Klagen gegen den Ausbau des ehemaligen Militärflughafens bei Memmingen richten sich gegen die Verbreiterung der Start- und Landebahn sowie die Verlängerung der Betriebszeit um eine Stunde bis 23 Uhr. Die Anwohner fordern mehr Lärmschutz, der BN mehr Klimaschutz und Artenerhaltung. Für die Ausweitung des Flugbetriebs gebe es keinen Bedarf. Der beklagte Freistaat Bayern weist das unter Bezug auf Fachgutachten zurück.

    Bürgerinitiative: Überzogene Prognosen

    Dieter Buchberger, Vertreter der Bürgerinitiative gegen Fluglärm, hielt der Planungsbehörde überzogene Flugbetriebsprognosen vor, mit denen die Erweiterung gerechtfertigt werden solle. Fünf Fluggesellschaften hätten sich bereits aus dem Allgäu-Airport wegen zu geringer Nachfrage zurückgezogen. Dies sei auch eine Folge der hohen Preise: Ein Flug mit Intersky ab Memmingen sei nicht selten erheblich teurer als ein Start mit Lufthansa von München aus.

    Die Genehmigung von mehr Nachtflügen sei nicht hinnehmbar, betonte Eiding. Er beantragte, die geplante Betriebszeitenregelung aufzuheben. Für Nachtflüge fordere das Bundesverwaltungsgericht einen "konkreten Bedarf". Diese Vorgabe habe der Planfeststellungsbeschluss nicht erfüllt. "Es handelt sich um eine unzulässige rechtswidrige Vorratsplanung", kritisierte der Anwalt. dpa

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