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Alkohol an Tankstellen: Seehofer für weitgehende Rücknahme des Verkaufsverbots

Alkohol an Tankstellen

Seehofer für weitgehende Rücknahme des Verkaufsverbots

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    Nach dem politischen Ärger um die Verschärfung des Verkaufsverbots an Bayerns Tankstellen macht Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) die Angelegenheit zur Chefsache.
    Nach dem politischen Ärger um die Verschärfung des Verkaufsverbots an Bayerns Tankstellen macht Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) die Angelegenheit zur Chefsache. Foto: dpa

    Geplant ist nun die weitgehende Rücknahme der verschärften Vollzugshinweise, die das Haus von Sozialministerin Christine Haderthauer (CSU) Anfang Mai an die Behörden verschickt hatte - allerdings sollen Vorkehrungen gegen Alkoholexzesse getroffen werden.

    Seehofer macht Tankstellen zur Chefsache

    Seehofer will sich Haderthauers Änderungen nun persönlich vorlegen lassen, berichteten Teilnehmer der CSU-Fraktionssitzung am Mittwoch. "Es hat ein tausendfaches Missverständnis gegeben", sagte

    Das Sozialministerium hatte in seinen Vollzugshinweisen vom 4. Mai darauf hingewiesen, dass Tankstellen nach 20 Uhr Reisebedarf nur noch an "Kraftfahrer und Mitreisende" verkaufen dürften. Der Verkauf an "Nichtreisende" - also Fußgänger und Fahrradfahrer - wurde untersagt. Das hatte den Effekt, dass derzeit zwar Autofahrer Alkohol kaufen dürfen, nicht aber Fußgänger - obwohl betrunkene Fußgänger weniger gefährlich für ihre Mitmenschen sind als betrunkene Autofahrer. Haderthauer hatte eigentlich vorgehabt, noch in dieser Woche ein "klärendes Schreiben" zu verschicken. Doch wird die neue Regelung wohl erst in zwei Wochen feststehen, weil die CSU auch noch mit der FDP reden will.

    Alkohol nur noch für Kraftfahrer und Mitreisende

    Die Staatskanzlei ist inzwischen zu der Einschätzung gelangt, dass die Neuregelung zwar "verwaltungstechnisch nachvollziehbar, aber politisch überflüssig" sei. Seehofer selbst sagte nach der Sitzung auf Anfrage: "Es soll keine Alkoholexzesse in der Nähe von Tankstellen geben, aber ansonsten gilt leben und leben lassen." dpa/lby

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