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Aichach-Friedberg: US-Sportbolide wird mit Tempo 207 geblitzt

Aichach-Friedberg

US-Sportbolide wird mit Tempo 207 geblitzt

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    Ein Autofahrer aus dem westlichen Landkreis Aichach-Friedberg ist mit einer Geschwindigkeit von 207 Stundenkilometern geblitzt worden.
    Ein Autofahrer aus dem westlichen Landkreis Aichach-Friedberg ist mit einer Geschwindigkeit von 207 Stundenkilometern geblitzt worden. Foto: Symbolfoto: Manuel Wenzel

    Die B16 zwischen Rain und Burgheim (Kreis Donau-Ries) verläuft praktisch schnurgerade durch die Donauebene. Es ist eine Geschwindigkeit von maximal 100 Stundenkilometern erlaubt. Trotz der Übersichtlichkeit passieren auf dem Abschnitt immer wieder schwere Unfälle. Erst im Oktober starb eine Autofahrerin, 42, aus Bäumenheim bei einem Frontalzusammenstoß mit einem Laster.

    Wie sehr die Strecke offenbar manche Verkehrsteilnehmer zum Rasen verführt, zeigt ein Fall, der das Amtsgericht Nördlingen beschäftigte. An einem frühen Freitagabend im März 2014 geriet ein Autofahrer aus dem westlichen Landkreis Aichach-Friedberg bei Rain in eine Geschwindigkeitskontrolle der Verkehrspolizei.

    Drei Monate Fahrverbot und 1200 Euro Geldstrafe

    Der Wagen wurde geblitzt – und zwar mit sage und schreibe 207 Stundenkilometer. Dafür bekam der Temposünder, der mit einem PS-starken Fahrzeug US-amerikanischer Herkunft unterwegs war, einen saftigen Bußgeldbescheid: drei Monate Fahrverbot, 1200 Euro Geldstrafe und vier Punkte in Flensburg (nach neuer Regelung wären es drei).

    Dies wollte der 36-Jährige nicht akzeptieren. Er legte Einspruch ein. So landete die Sache vor Amtsrichter Daniel Burdach. In der Verhandlung begründete der Autofahrer seinen Einspruch so: Er könne sich nicht vorstellen, dass er so schnell gefahren sei. Seine Anwältin zweifelte die Richtigkeit der Messung der Polizei an und forderte einen Freispruch. Da ließ Burdach aber nicht mit sich reden. Er habe keine Zweifel, dass hier korrekt gearbeitet worden sei. Da der Mann doppelt so schnell wie erlaubt gewesen war, handle es sich um eine vorsätzliche Geschwindigkeitsüberschreitung. Nach Abzug einer Messtoleranz von sieben Stundenkilometern lagen dem Bußgeldbescheid 200 Stundenkilometern zugrunde. Der Richter erhöhte die Geldstrafe, welche die

    Vor einer noch höheren Strafe bewahrte ihn die Tatsache, dass er zuvor noch nie als Verkehrssünder aufgefallen war. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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