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Affäre: Merk griff wohl in Strafverfahren ein: Opposition fordert Aufklärung

Affäre

Merk griff wohl in Strafverfahren ein: Opposition fordert Aufklärung

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    Nach der Inhaftierung des Inhofer Chefs soll die damalige Justizministerin Beate Merk bei der Staatsanwaltschaft angerufen haben. Hat sie damit in das Verfahren eingegriffen?
    Nach der Inhaftierung des Inhofer Chefs soll die damalige Justizministerin Beate Merk bei der Staatsanwaltschaft angerufen haben. Hat sie damit in das Verfahren eingegriffen? Foto: Symbolbild, Peter Kneffel, dpa

    Der Vorfall liegt schon mehr als zweieinhalb Jahre zurück. Doch bis heute äußern sich Angehörige der Augsburger Justiz empört oder verwundert darüber. Auch wenn nur wenige unter dem Siegel der absoluten Verschwiegenheit davon berichten. Es ist ein Vorfall, wie ihn kaum ein Jurist im Staatsdienst je erlebt. Ein Anruf der Justizministerin persönlich mit einem ausdrücklichen Wunsch in einem laufenden Ermittlungsverfahren.

    Es ist Freitagmittag, 7. Dezember 2012. In den Wochen zuvor haben Beamte der Steuerfahndung und Finanzkontrolleure des Zolls das Möbelhaus Inhofer in Senden (Landkreis Neu-Ulm) ins Visier genommen. Die Ermittler sehen sich in dem Verdacht bestätigt, dass das Familienunternehmen einige seiner Möbelverkäufer seit 1999 als Scheinselbstständige für sich arbeiten lässt. Der Fall wandert zur Augsburger Staatsanwaltschaft, die innerhalb Schwabens eine Spezialzuständigkeit für größere Wirtschaftsstrafsachen hat.

    Zwei Tage vorher, am 5. Dezember, hat es eine Durchsuchungsaktion bei Inhofer gegeben. Edgar Inhofer, 50, einer der beiden Geschäftsführer des Möbelhauses, und Peter Schorr, Personalchef des Hauses und Schwiegersohn von Firmengründer August Inhofer, werden festgenommen. Der Ermittlungsrichter am Amtsgericht Augsburg eröffnet am 6. Dezember

    War das Vorgehen angemessen?

    Über die Verhältnismäßigkeit dieses Vorgehens wird bis heute diskutiert. Edgar Inhofer und Peter Schorr sind Familienväter, haben Kinder und sind in Schwaben fest verwurzelt. Wo eine Flucht- oder Verdunklungsgefahr liegen sollte, erschließt sich vielen angesichts der Vorwürfe nicht. Sie vermuten eher, dass mit der Haft von den bis dato unbescholtenen Männern ein rasches Geständnis herausgekitzelt werden sollte.

    Dann ist Freitagmittag, 7. Dezember 2012. Nach Recherchen unserer Zeitung trägt sich im Augsburger Strafjustizzentrum Folgendes zu: Personen, die mit dem Fall befasst sind, berichten übereinstimmend, dass die damalige Justizministerin Beate Merk (CSU) bei der Staatsanwaltschaft in Augsburg angerufen haben soll. Und zwar direkt bei der Leiterin der Wirtschaftsabteilung, Oberstaatsanwältin Brigitta Baur. Die sitzt gerade in der Gerichtskantine. Als das Telefonat beendet ist, steht auf einmal fest, dass die Staatsanwaltschaft im Fall von Edgar Inhofer bereit wäre, ihn gegen eine Kaution von zwei Millionen Euro aus der Untersuchungshaft zu entlassen.

    Die CSU-Politikerin Merk, heute Staatsministerin für Europa-Angelegenheiten und Landtagsabgeordnete mit Stimmkreis Neu-Ulm, ist in der Region Westschwaben bestens vernetzt. Vor ihrer Zeit als Justizministerin war sie acht Jahre lang Oberbürgermeisterin in

    Nach dem Anruf entwickelt sich eine für Freitagnachmittage ungewöhnliche Betriebsamkeit im Strafjustizzentrum. Edgar Inhofers Verteidiger Walter Rubach beantragt, den Haftbefehl gegen seinen Mandanten außer Vollzug zu setzen. Die Staatsanwaltschaft stellt völlig überraschend denselben Antrag und verlangt eine Kaution von zwei Millionen Euro. Doch der Ermittlungsrichter am Amtsgericht Augsburg spielt nicht mit. Er lehnt den Antrag der Staatsanwaltschaft nach Informationen unserer Zeitung ab.

    Über den Antrag des Verteidigers entscheidet er am Freitag nicht, sondern schiebt die Entscheidung bis zu einer Anhörung des Verhafteten auf. Die ist organisatorisch am Freitagnachmittag nicht mehr zu bewerkstelligen. Nur aus diesem Grund bleibt Edgar Inhofer übers Wochenende in U-Haft. Am Dienstag, 11. Dezember 2012, unterschreibt ein Ermittlungsrichter die Außervollzugsetzung des Haftbefehls. Edgar Inhofer kommt frei. Peter Schorr zwei Tage später.

    Diesen Ablauf haben Recherchen unserer Zeitung ergeben. Schriftliche Belege gibt es nicht. Nur ein Indiz findet sich in den Akten: Der Antrag der Staatsanwaltschaft, Edgar Inhofer und Peter Schorr wieder freizulassen. Ein Staatsanwalt, der so eine brisante Angelegenheit ausplaudert, müsste mit einem Verfahren wegen des Verrats von Dienstgeheimnissen rechnen.

    SPD und Grüne im Landtag fordern Aufklärung

    Dementsprechend fallen die Dementis aus. Europaministerin Merk lässt auf die schriftliche Anfrage unserer Zeitung den Pressesprecher der Staatskanzlei, Rainer Hutka, mündlich antworten. Auf unsere Fragen, ob Merk Einfluss auf das Verfahren genommen hat und ob sie sich zu diesem Zweck persönlich an Oberstaatsanwältin Baur gewandt hat, antwortet Hutka kurz: "Zweimal nein." Die Augsburger Staatsanwaltschaft schreibt: "... eine Einflussnahme auf die Entscheidungen der Staatsanwaltschaft Augsburg erfolgte nicht. Ein Gespräch zwischen der damaligen Staatsministerin der Justiz, Frau Dr. Merk, und der Leiterin der Wirtschaftsabteilung der Staatsanwaltschaft Augsburg hat nicht stattgefunden."

    Zugleich erklärt Pressesprecher Matthias Nickolai, dass das Inhofer-Verfahren eine sogenannte Berichtssache war. Das heißt, die Staatsanwaltschaft musste dem Generalstaatsanwalt in München berichten. Dazu könne "naturgemäß gehören, dass seitens der Generalstaatsanwaltschaft Rechtsfragen mit der ermittelnden Staatsanwaltschaft erörtert werden"...

    SPD und Grüne im Landtag haben am Samstag auf den Bericht unserer Zeitung reagiert und Aufklärung gefordert. Der

    Ludwig Hartmann, Fraktionsvorsitzende der Grünen im Landtag, wählte eine ähnliche Formulierung: "Wenn sich diese Vorwürfe bewahrheiten muss Horst Seehofer Beate Merk unverzüglich entlassen." Sie fordern den Ministerpräsidenten auf, den Vorwürfen schnell nachzugehen.

    Am Montag beginnt der Prozess gegen die Inhofer-Chefetage

    Am Montag beginnt nun vor der 10. Strafkammer des Augsburger Landgerichts der Prozess gegen die Inhofer-Chefetage. Angeklagt sind Firmengründer August Inhofer, 79, sein Bruder Karl Inhofer, 81, sowie dessen Sohn Edgar, 50, und Peter Schorr, 42, der Personalleiter des Möbelhauses mit über 1000 Mitarbeitern. Der Vorwurf: Hinterziehung von Steuern und Sozialabgaben in Höhe von insgesamt rund 3,65 Millionen Euro. Der

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